Goldene Bulle

[95] Goldene Bulle, eine Urkunde mit angeh�ngtem goldenen Majest�tssiegel, wie sie seit den Ottonen bei den Kaisern vorkamen, insbes. das in lateinischer Sprache abgefa�te deutsche Reichsgrundgesetz, das vom Kaiser Karl IV. auf dem Reichstag zu N�rnberg (10. Jan. 1356) vorbereitet und auf dem Reichstag zu Metz (25. Dez. 1356) vollendet und ver�ffentlicht wurde. Es umfa�t 30 Kapitel in zwei Hauptabschnitten, von denen der erste von der Wahl des Kaisers und den Kurf�rsten, der zweite von der Beschr�nkung des Faustrechts handelt. Das Stimmrecht u. die Wahlhandlung, die bis dahin durch ein unsicheres Herkommen bestimmt wurden, fand in der Goldenen Bulle eine feste Regelung. Das bekannteste Original der Goldenen Bulle ist das zu Frankfurt a. M. im R�mer aufbewahrte. Gedruckt wurde sie zuerst in N�rnberg 1474. Vgl. Nerger, Die G. B. nach ihrem Ursprung u. reichsrechtlichen Inhalt (Prenzlau 1877).[95]

Quelle:
Meyers Gro�es Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 95-96.
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