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Atomrecht

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Atomrecht (das Recht der Kernenergie) ist ein Untergebiet des Energierechts. Es umfasst insbesondere das Recht der friedlichen Nutzung der Kernenergie und der besonderen spaltbaren Stoffe (Kernbrennstoffe bzw. Kernmaterialien). Im Mittelpunkt stehen Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung kerntechnischer Anlagen sowie die nukleare Entsorgung. Darüber hinaus umfasst Atomrecht im weiteren Sinne alle Rechtsvorschriften, die den Umgang mit Kernenergie betreffen oder deren Risiken regeln. Dazu können beispielsweise Vorschriften des Strahlenschutzrechts, allgemeinen Umweltrechts, Wasserrechts und des Katastrophenschutzrechts gehören.

Rechtsquellen des Atomrechts finden sich im Völkerrecht, im Europarecht sowie vor allem auf nationaler Ebene. Erste internationale Verträge betragen vor allem die Nichtverbreitung von Kernwaffen und das Haftungsrecht.

Nukleare Sicherheit

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  • Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie, sogenanntes Pariser Übereinkommen (PÜ): Vertragsstaaten sind die meisten westeuropäischen Staaten
  • Zusatzübereinkommen vom 31. Januar 1963 zum Pariser Übereinkommen, sogenanntes Brüsseler Zusatzübereinkommen: erhöht die Haftungssummen
  • Wiener Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für nukleare Schäden vom 21. Mai 1963, sogenanntes Wiener Übereinkommen (WÜ): geschlossen im Rahmen der UNO, 36 Vertragsparteien weltweit, insbesondere ehemalige Ostblock- und lateinamerikanische Staaten
  • Gemeinsames Protokoll über die Anwendung des Wiener Übereinkommens und des Pariser Übereinkommens vom 21. September 1988, sogenanntes Gemeinsames Protokoll (GP): regelt die Anwendung von Pariser und Wiener Übereinkommen zwischen den Staaten, die dem jeweils anderen Vertrag beigetreten sind.
  • Übereinkommen vom 12. September 1997 über ergänzende Entschädigung für nuklearen Schaden (CSC)

Sonstige umweltrechtliche Abkommen mit Bezug zum Atomrecht

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Daneben spielen auch Abkommen des allgemeinen Umweltrechts eine Rolle für kerntechnische Anlagen.

Eine der Wurzeln der Europäischen Union ist die Europäische Atomgemeinschaft. Diese wurde mit dem EURATOM-Vertrag gegründet. EURATOM hat zahlreiche Verordnungen und Richtlinie erlassen, u. a. zur Umsetzung der völkerrechtlichen Verträge, denen EURATOM beigetreten ist.

Die Hauptrechtsquelle des deutschen Atomrechts ist das Atomgesetz.

Hauptrechtsquelle ist das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003.