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Giuseppe Agostino Orsi

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Filippo Ricci: Giuseppe Agostino Orsi, 1769

Giuseppe Agostino Orsi O.P. (geboren als Agostino Francesco Orsi; * 9. Mai 1692 in Florenz; † 12. Juni 1761 in Rom) war ein italienisches Mitglied des Dominikanerordens, Kardinalpriester, Sekretär der Indexkongregation und Verfasser der ersten 21 Bände des Werkes Della Istoria ecclesiastica. Orsi erwarb sich bedeutende Verdienste um die Verteidigung des Papsttums.

Orsi wurde am 9. Mai 1692 als Sohn des wohlhabenden, aber nicht adligen Ehepaars Giuseppe Orsi und Elisabetta Gianotti in Florenz geboren. Sein Geburtsname war Agostino Francesco. In seiner Geburtsstadt studierte er bei den Jesuiten Grammatik, Rhetorik und Philosophie. Am 10. Februar 1710 trat er im Kloster S. Domenico in Fiesole in den Dominikanerorden ein und wählte den Ordensnamen Giuseppe Agostino. Nach Abschluss des zweijährigen Noviziats wechselte er in das Fiesoler Kloster St. Marco. Dort vertiefte er sein Studium über die Kirchenväter, kirchlicher Schriftsteller und die scholastische Theologie. Er war Lektor für Philosophie und später für Theologie. Im Jahr 1728 bat er vor der Kongregation des Heiligen Offiziums um die Erlaubnis, verbotene Bücher (in Eigenlektüre) zu lesen. Nach drei Jahren wurde ihm diese Erlaubnis erteilt.

Zuvor hatte der Calvinist Samuel Basnage das Werk von Cesare Baronio angegriffen und der Jesuit Carlo Ambrogio Cattaneo die Zulässigkeit postuliert, die Bedeutung von Wörtern, etwa durch Amphibolie, Probabilistik oder Reservation vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichend umzudeuten. Orsi reagierte im Jahr 1728 auf Basnage mit einer Schrift, in der er, wie ihr Titel verlautet, die Rechtgläubigkeit der heiligen Märtyrerinnen Perpetua und Felicitas und deren Gefährten gegenüber Basnage verteidigte. Zwischen 1727 und 1729 veröffentlichte Orsi zudem drei Gegenschriften als Reaktion auf Cattaneos Ansichten. Orsis Ansichten stützten sich insbesondere auf Augustinus und Thomas von Aquin, die Päpste, Konzilien, Kirchendogmen und die dominikanische Tradition und standen im Kontrast zu denen Cattaneos. Seine Ansichten handelten Orsi den Vorwurf des Jansenismus ein. Die Thesen seines Ordensbruders Noël Alexandre zeigten zwar hinsichtlich Solidität, Methode und Struktur ähnliche Tendenzen wie seine. Orsi kritisierte im Jahr 1730 durch eine Schrift jedoch trotzdem Alexandres Rigorismus. Im Jahr 1731 folgte eine Schrift über die Frage des Anrufens des Heiligen Geistes in Reaktion auf die im Jahr 1720 veröffentlichten Kommentare des Mauriners Antoine-Augustin Touttée zu den Werken von Cyril von Jerusalem. Vermutlich standen diese Abhandlungen auch in Bezug zum Konzil von Ferrara-Florenz.

Kirchliche Karriere in Rom

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Neri Corsini veranlasste Orsis Ruf nach Rom, wahrscheinlich auf den Rat von Orsis Studienkollegen in Florenz Giovanni Gaetano Bottari. Nach Amtseid am 4. Mai 1731 wurde Orsi Corsinis Kardinals-Theologe. Er zog ins Kloster Santa Maria sopra Minerva und wurde Professor der von diesem Kloster betriebenen Biblioteca Casanatense, sowie Dozent für die Summa theologica am Kolleg Heiliger Thomas von Aquin. Seit dem 23. Januar 1731 war er außerdem Konsultor der Indexkongregation.

Im Jahr 1733 hielt er eine im Vorjahr beauftragte Oratio anlässlich der Seligsprechung von Katharina von Ricci. Gleichen Jahres veröffentlichte er eine Schrift über die Taufe im Namen Christi. Seine Schrift im folgenden Jahr behandelte das Thema der Gnade, er verteidigte darin Pedro de Soto, dem vom Jesuiten André du Chesne in dessen Schrift Histoire du Bayanisme (1731) Baianismus und Jansenismus vorgeworfen worden war. Am 12. Dezember 1738 wurde er auf Veranlassung Clemens XII. Sekretär der Indexkongregation. Sein Vorgänger Niccolò Ridolfi wurde hingegen Magister sacri palatii. Orsi behielt dieses Amt bis zum Jahr 1749. Mit Hilfe von einigen wenigen Jansenismus-nahen Konsultoren der Indexkongregation, darunter insbesondere Tommaso Maria Mamachi, führte Orsi Zensurpolitik gegen die Jesuiten.

Um 1740 brachte Orsi eine Schrift über die Unabänderlichkeit (irreformabilis) der Entscheidungen des Papstes bei Glaubensstreitigkeiten heraus und antwortete damit auf die posthum im Jahr 1730 erschienene, gallikanische Schrift Bossuets. Zwischen 1740 und 1749 lehrte er als Professor Physik an der Sapienza. Papst Benedikt XIV. veranlasste 1741 die Reform der Indexkongregation, die maßgeblich durch Orsi vorbereitet wurde und 1753 in der Bulle Sollicita ac provida resultierte. Der Papst etablierte damit ein geregeltes Prüfverfahren, das beschuldigten Werken erstmals einen offiziellen Pflichtverteidiger garantierte und katholischen Autoren bindende Schutzrechte bot. Als Sekretär der Kongregation verfasste Orsi zwischen 1747 und 1762 im päpstlichen Auftrag das 21-bändige Sammelwerk Della Istoria ecclesiastica als antigallikanische, pro-päpstliche Neugestaltung der Kirchengeschichte von den Anfängen bis zu Gregor dem Großen. Unterstützt wurde er dabei von Bottari, der Dominikaner Filippo Angelico Becchetti setzte das Werk bis zum 16. Jahrhundert fort.

Am 5. Juli 1749 bekräftigte er per Edikt das Verbot von verbotenen oder nicht genehmigten Schriften, Bildern, Figuren, Gebeten etc. in Rom und Umgebung. Im gleichen Jahr war er zuvor zum Magister sacri palatii ernannt worden. Am 14. September 1759 ernannte ihn Papst Clemens XIII. schließlich zum Kardinalpriester.