Moralität
Der Begriff Moralität bezeichnet die charakterliche Eigenschaft einer Person oder eine Handlung mit einer moralischen Grundhaltung. Eine Handlung aus Moralität besitzt einen moralischen Wert. Moralität ist Ausdruck einer Lebensform, deren Denken, Urteilen und Handeln von Prinzipien der Moral ausgeht.
Zum Begriff
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Moralität ist der Wille und die Bereitschaft, moralischen Normen zu folgen.[1] Dies bedeutet, die Verbindlichkeit ethischer Normen anzuerkennen und zu verinnerlichen. Moralität ist eine Qualität von Werten und Normen, ein Muster, das sich in menschlichen Handlungen niederschlägt, ohne dass man jene begrifflich fassen kann (Qualia). In der Moralität kommt die Einstellung zur Moral zum Ausdruck. Der Sinn der Ethik und der Moral ist es, Moralität zu erzeugen. Moralität kann man niemandem verordnen, sondern sie wird in der Praxis durch Einübung (Erziehung, Bildung, Erfahrung) gewonnen. Zur Moralität gehört die Bereitschaft, Handlungen vor sich und anderen zu rechtfertigen. Aus Moralität können bestehende Sitten, Gebräuche und ganze Moralkodizes kritisiert und infrage gestellt werden, so dass neue Werte und Normen entstehen.
Die Grundnorm der Moralität war in der Antike bei Platon und Aristoteles sowie in der Folge bis in die frühe Neuzeit das Gute und das Streben nach einem guten und gelingendem Leben. Mit der Aufklärung wandelte sich das Verständnis der Grundnorm des menschlichen Handelns, indem immer mehr die Freiheit als Grundbedingung des Menschseins angesehen wurde. Moralität drückt sich nun in der Achtung der Würde des Menschen (Kant) bzw. der Anerkennung des Anderen (Fichte, Hegel) aus. Das natürliche Streben nach dem Guten bleibt als Voraussetzung der Moral erhalten. Die Einhegung dieses Strebens durch die Moral erfolgt nun nicht mehr vorrangig durch die Tugenden als Maßstab des Handelns, sondern durch das Denken eines Sollens, indem die praktische Vernunft das moralisch Richtige autonom feststellt. Moralität bleibt aber für das Menschsein im Menschen, für die Humanität, konstitutiv.
Moralität als Praxis ist Voraussetzung und Ziel der normativen Ethik. Diese bietet Kriterien, um über den Geltungsanspruch von Aussagen über die Moralität einer Handlung zu entscheiden.[2] Sie liefert insofern Ratschläge oder praktische Regeln für Einzelsituationen des Handelns, kann aber Moralität nicht herstellen. Die Bewertung des Einzelfalls bleibt der geschulten Urteilskraft vorbehalten, die ggf. durch einen Dialog oder einen Diskurs gestützt werden kann.
Immanuel Kant
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für Immanuel Kant bestand Moralität darin, dass Handlungen dem Kategorischen Imperativ als dem obersten Prinzip der Moral folgen, insbesondere also die Menschenwürde achten. „Das Wesen der Dinge ändert sich durch ihre äußere Verhältnisse nicht, und was, ohne an das letztere zu denken, den absoluten Werth des Menschen allein ausmacht, darnach muß er auch, von wem es auch sei, selbst vom höchsten Wesen beurtheilt werden. Moralität ist also das Verhältniß der Handlungen zur Autonomie des Willens, das ist zur möglichen allgemeinen Gesetzgebung durch die Maximen desselben.“ (GMS Immanuel Kant: AA IV, 439[3])
Er unterschied zwischen Legalität und Moralität. Legalität bezeichnet eine Handlung, die gemäß bestehenden Gesetzen erlaubt ist. Hierzu zählte er auch moralische Pflichten. Moralität ist hingegen die Übereinstimmung der Handlungsmotivation mit den inneren Gesetzen, die der Mensch sich aufgrund seiner Autonomie selbst gibt und die er als moralisch richtig erkennt, eine Sache der Denkungsart (KU 05:294). Kant beschrieb dies mit Handlungen gemäß seiner Pflicht einerseits und Handlungen aus Pflicht andererseits. „Was können wir für einen Gebrauch von unserem Verstande machen selbst in Ansehung der Erfahrung, wenn wir uns nicht Zwecke vorsetzen? Die höchsten Zwecke aber sind die der Moralität, und diese kann uns nur reine Vernunft zu erkennen geben.“ Ob eine Handlung moralisch erlaubt ist, kann für Kant mithilfe des aus der reinen Vernunft abgeleiteten Kategorischen Imperativs – „handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde“ (GMS Immanuel Kant: AA IV, 421[4]) – überprüft werden. Legalität ist Voraussetzung für Moralität. Moralität ist Ausdruck der moralischen Gesinnung. Während das Recht Handlungen, die dagegen verstoßen, mit Sanktionen belegt, kommt es in der Moral nach Kant auf eine Begründung der zugrunde liegenden Maximen an.
Moralität ist eine Folge vernünftigen Denkens, die sich aus der Freiheit und der damit verbundenen Autonomie ergibt (GMS Immanuel Kant: AA IV, 459[5]). Moralität ist im Menschen angelegt, kann aber durch Übung der Urteilskraft und Erziehung weiter entwickelt und verstärkt werden. „Die Maximen müssen aus dem Menschen selbst entstehen. Bei der moralischen Cultur soll man schon frühe den Kindern Begriffe beizubringen suchen von dem, was gut oder böse ist. Wenn man Moralität gründen will: so muß man nicht strafen. Moralität ist etwas so Heiliges und Erhabenes, daß man sie nicht so wegwerfen und mit Disciplin in einen Rang setzen darf. Die erste Bemühung bei der moralischen Erziehung ist, einen Charakter zu gründen. Der Charakter besteht in der Fertigkeit, nach Maximen zu handeln.“ (AA 09:481)[6] Moralität hat eine Person, wenn sie die Grundsätze der Moral (den Kategorischen Imperativ und die Tugenden gemäß der Metaphysik der Sitten) als Leitlinie für ihre Maximen angenommen hat und danach handelt.
Für Immanuel Kant war Moralität ein Ideal, das vollständig noch lange nicht erreicht ist und dessen wir uns noch nicht einmal vollständig bewusst sein können. „Die eigentliche Moralität der Handlungen (Verdienst und Schuld) bleibt uns daher, selbst die unseres eigenen Verhaltens, gänzlich verborgen. Unsere Zurechnungen können nur auf den empirischen Charakter bezogen werden. Wie viel aber davon reine Wirkung der Freiheit, wie viel der bloßen Natur und dem unverschuldeten Fehler des Temperaments oder dessen glücklicher Beschaffenheit ( merito fortunae ) zuzuschreiben sei, kann niemand ergründen und daher auch nicht nach völliger Gerechtigkeit richten.“ (KrV B 03:373 FN) Pessimistisch stellt er fest: „Wir sind im hohen Grade durch Kunst und Wissenschaft cultivirt. Wir sind civilisirt bis zum Überlästigen zu allerlei gesellschaftlicher Artigkeit und Anständigkeit. Aber uns für schon moralisirt zu halten, daran fehlt noch sehr viel. Denn die Idee der Moralität gehört noch zur Cultur; der Gebrauch dieser Idee aber, welcher nur auf das Sittenähnliche in der Ehrliebe und der äußeren Anständigkeit hinausläuft, macht blos die Civilisirung aus. […] Alles Gute aber, das nicht auf moralisch=gute Gesinnung gepfropft ist, ist nichts als lauter Schein und schimmerndes Elend. In diesem Zustande wird wohl das menschliche Geschlecht verbleiben, bis es sich auf die Art, wie ich gesagt habe, aus dem chaotischen Zustande seiner Staatsverhältnisse herausgearbeitet haben wird.“[7]
Georg Wilhelm Friedrich Hegel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Georg Wilhelm Friedrich Hegel entwickelte in seiner Rechtsphilosophie ein System in drei dialektischen Schritten, einem „Stufengang“, vom Recht über die Moralität zur Sittlichkeit.
Unter Recht versteht Hegel „das Reich der verwirklichten Freiheit, die Welt des Geistes aus ihm selbst hervorgebracht.“ (§ 4)[8] Im Recht sind bestehende gesellschaftliche Normen dokumentiert. In Bezug auf das Recht stellte Hegel einen Imperativ auf „sei eine Person und respektiere die anderen als Person“ (§ 36), der dem kantischen Rechtsimperativ „handle äußerlich so, daß der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen könne“ (MS RL 06:231) inhaltlich weitgehend entspricht. Im Konzept und der Begründung des Rechts gibt es aber Unterschiede. Eine Person „verhält sich zu einer vorgegebenen Natur, welcher hiermit die Persönlichkeit des Willens als ein Subjektives gegenübersteht.“ (§ 39) Das Recht wird als Dasein von Freiheit bestimmt, in dem der Einzelne zur Freiheit kommt und als „Person“ rechtsfähig wird und im Recht, seinen Willen „in jede Sache zu legen“, über Sachen als „Besitz, welcher Eigentum ist“, sich zu anderen als Personen verhält.[9] Im Recht kommt es nicht auf das besondere Interesse und den Willen des Einzelnen an (§ 37). Das vorhandene Recht ist Ausdruck des objektiven Geistes.
Die Sphäre des Moralischen ist hingegen bestimmt durch die subjektive Sicht der einzelnen Person auf das richtige Verhalten. Moralität ist „die Summe der das Individuum auszeichnenden moralischen Einstellungen“.[10] Hegel schrieb in seinem Naturrechtsaufsatz[11]: „Wir bemerken hier auch eine Andeutung der Sprache, die sonst verworfen, aus dem Vorherigen vollkommen gerechtfertigt wird, daß es nämlich in der Natur der absoluten Sittlichkeit ist, ein Allgemeines oder Sitten zu sein ; daß also das griechische Wort, welches Sittlichkeit bezeichnet, und das deutsche diese ihre Natur vortrefflich ausdrücken; daß aber die neuern Systeme der Sittlichkeit, da sie ein Fürsichsein und die Einzelheit zum Prinzip machen, nicht ermangeln können, diesen Worten ihre Beziehung auszustellen ; und diese innere Andeutung sich so mächtig erweist, daß jene Systeme, um ihre Sache zu bezeichnen, jene Worte nicht dazu mißbrauchen konnten, sondern das Wort Moralität annahmen, das zwar nach seinem Ursprung gleichfalls dahin deutet, aber weil es mehr ein erst gemachtes Wort ist, nicht so unmittelbar seiner schlechtem Bedeutung widersträubt“. Hegel fragt anders als Kant nach den Bedingungen einer gelingenden sozialen Integration im Gemeinwesen[12], „der Kantische Sprachgebrauch bedient sich vorzugsweise des Ausdrucks Moralität, wie denn die praktischen Prinzipien dieser Philosophie sich durchaus auf diesen Begriff beschränken, den Standpunkt der Sittlichkeit sogar unmöglich machen, ja selbst sie ausdrücklich zernichten und empören.“(§ 33) Anm.[13] Aus einer subjektiven Perspektive kann nach Hegel der Mensch nur das erfassen, was den Einzelnen allein und nicht auch andere Menschen betrifft. Die auf das Subjektive begrenzte Sichtweise versperrt nach Hegel den Zugang zur gesellschaftlichen Wirklichkeit, die für Hegel den objektiven Geist repräsentiert. Sie bietet keine Kriterien für moralische Kategorien einer Gemeinschaft, weshalb die Moralität in der Sittlichkeit „aufgehoben“ werden muss. „Die Vereinigung des subjektiven mit dem vernünftigen Willen: es ist das sittlich Ganze – der Staat, welcher die Wirklichkeit ist, worin das Individuum seine Freiheit hat und genießt, aber indem es Wissen, Glauben und Wollen des Allgemeinen ist.“[14]
Hegel bestimmt die Sittlichkeit als „die Einheit von abstraktem Recht und Moralität“ (§ 33) In ihr kommt die „Einheit des subjektiven und des objektiven an und für sich seienden Guten“ (§ 141) zum Ausdruck. Subjektive Moral und objektives Recht verbinden sich in der Sittlichkeit, die die geltenden Sitten, Gewohnheiten, Gesetze und staatlichen Institutionen umfasst. Hegels Staatsverständnis orientiert sich am Telos des Guten (Aristoteles/Platon), während die Idee der Aufklärung den Staat als Ergebnis des allgemeinen Willens der Staatsbürger sieht (Russeau/Kant).[15] Für Hegel gilt: „Wer in dieser Wirklichkeit handeln will, hat sich eben damit ihren Gesetzen unterworfen und das Recht der Objektivität anerkannt“. (§ 132) Die Vernunft der Sitten und Institutionen ist nicht starr, sondern entwickelt sich nach Hegels Verständnis in der Geschichte.[16] „Vernunft hat sich ihrer Realität versichert, indem sie die Realität vernünftig erkannt hat. Genau dies bezeugt die Geschichte der Philosophie in ausgezeichneter Weise, so Hegel, wenn man eine Geschichte nicht der Irrtümer und Falschheiten, sondern Einseitigkeiten und partiellen Wahrheiten verstehen lernt.“[17] Herbert Schnädelbach kommentiert dies: „Auf diese Weise wird Kants Frage nach der Sittlichkeit der Sittlichkeiten an die Geschichtsphilosophie überwiesen, ohne dass sie dort anders als wieder nur phänomenologisch beantwortet würde.“[18]
Neuere Diskussion
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im 20. Jahrhundert hat sich die Gegenüberstellung von Moralität und Sittlichkeit nicht aufgelöst, sondern es haben sich hierzu zwei Lager gebildet. Zum einen die „liberalen“ (Neo)Kantianer wie Ronald Dworkin, John Rawls, Thomas M. Scanlon, Bruce A. Ackerman oder Thomas Nagel, die von allgemeinen moralischen Prinzipien aufgrund der vernünftigen Selbstbestimmung in der Ethik ausgehen (Moralität). In Deutschland vertreten entsprechende Positionen etwa Ingeborg Maus, Wolfgang Kersting oder Herbert Schnädelbach. Andererseits die Neo-Aristoteliker, häufig auch in der Nachfolge Hegels, bei denen es um die historisch gewachsene substanzielle Sittlichkeit mit dem ethischen Ziel eines „guten Lebens“ geht und die sich auf eine moderne Tugendethik fokussieren. Zu nennen sind u. a. die (kommunitaristischen) Positionen von Alasdair McIntyre, Philippa Foot, Michael Sandel, Charles Taylor, Martha Nussbaum, Robert Bellah, Amitai Etzioni, Benjamin Barber oder Michael Walzer. In Deutschland zu nennen sind die frühen Wertethiker Max Scheler und Nicolai Hartmann, die Ritter-Schule oder Josef Pieper und Robert Spaemann.[19]
Diskursethik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine gewisse Sonderstellung in der Debatte nimmt die Diskursethik ein, denn sowohl Jürgen Habermas als auch Karl-Otto Apel schließen sich vielfältig der Kritik Hegels an der kantischen Moralphilosophie an. Das Schlagwort ist hier vor allem der Solipsismus, der Kant unterstellt wird, weil es sich auf das Handeln des einzelnen Subjekts konzentriert. Jürgen Habermas positioniert sich ausdrücklich zwischen Hegel und Kant: „Hegel wendet sich gegen den abstrakten Universalismus der Gerechtigkeit, wie er in den individualistischen Ansätzen der Neuzeit, im rationalistischen Naturrecht wie in der Kantischen Ethik zum Ausdruck kommt; ebenso lehnt er den konkreten Partikularismus des Allgemeinwohls ab, wie er sich in der Polisethik des Aristoteles oder in der thomistischen Güterethik ausspricht. Diese Grundintention Hegels nimmt die Diskursethik auf, um sie mit Kantischen Mitteln einzulösen.“[20] Habermas distanziert sich von Kants Zwei-Reiche-Lehre, dem monologischen Ansatz und der Begründungsstrategie über ein Faktum der Vernunft. Für die Diskursethik gilt aber nach Habermas, dass sie »deontologisch«, »kognitivistisch«, »formalistisch« und »universalistisch« ist.[21]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Jan Peter Beckmann: Moralität – Legalität – Legitimität, in: (Um-)Wege zu einer Sozialphilosophie der Postmoderne. Philosophische Exkursionen. Festschrift für Kurt Röttgers zum 80. Geburtstag, Fink, München 2024, S. 13–27
- Andrea Dlugosch, Thomas Müller, Roland Stein: Macht, Moralität und Vertrauen. Zu grundlegenden Verhältnissen des Erzieherischen, in: Emotionale und soziale Entwicklung in der Pädagogik der Erziehungshilfe und bei Verhaltensstörungen: ESE 2 (2020) 2, S. 92–105
- Jürgen Habermas: Noch einmal: Zum Verhältnis von Moralität und Sittlichkeit, in: DZfPhil 67 (2019), S. 729–743
- Helmut Klages: Wertewandel und Moralität, in: Günther Lüschen (Hrsg.): Das Moralische in der Soziologie, VS Verlag, Opladen/Wiesbaden 1998, S. 107–125
- Wolfgang Kuhlmann: Moralität und Sittlichkeit. Das Problem Hegels und die Diskursethik, Suhrkamp, Frankfurt 1986
- Peter Niesen: Legitimität ohne Moralität. Habermas und Maus über das Verhältnis zwischen Recht und Moral, in: René von Schomberg & Peter Niesen (Hrsg.): Zwischen Recht und Moral. Neue Ansätze der Rechts- und Demokratietheorie, Lit, Hamburg, Münster 2002, S. 16–60
- Karl-Heinz Nusser: Das Kriterium der Moralität und die sittliche Allgemeinheit. Zur Bestimmung von Moralität und Rechtsbegründung bei Kant und Hegel, in: Zeitschrift für philosophische Forschung, 35 (1981), S. 552–563
- Marcel Niquet: Moralität und Befolgungsgültigkeit. Prolegomena zu einer realistischen Diskurstheorie der Moral, Königshausen & Neumann, Würzburg 2002
- Thomas Rentsch: Die Konstitution der Moralität. Transzendentale Anthropologie und praktische Philosophie, Suhrkamp, Frankfurt 1990
- Joachim Ritter: Moralität und Sittlichkeit. Zu Hegels Auseinandersetzung mit der kantischen Ethik, in: Friedrich Kaulbach, Joachim Ritter (Hrsg.): Kritik und Metaphysik. Studien. Heinz Heimsoeth zum achtzigsten Geburtstag, de Gruyter, Berlin 1966, S. 331–351
- Ludwig Siep: Was heißt Aufhebung der Moralität in Sittlichkeit in Hegels Rechtsphilosophie, in: Hegel-Studien, 17 (1982), S. 75–96
- Ludwig Siep: Hegel über Moralität und Wirklichkeit, in: Hegel-Studien , 42 (2007), S. 11–30
- Steen Olaf Welding: Fundamenta Ethica: Die Begründungsstruktur von Moralität, Steiner, Stuttgart 1994
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Moralität (Literaturwissenschaft), Bezeichnung einer mittelalterlichen Schauspielform
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Zur Analyse des Begriffs der Moralität siehe Annemarie Pieper: Pragmatische und ethische Normenbegründung. Zum Defizit an ethischer Letztbegründung in zeitgenössischen Beiträgen zur Moralphilosophie, Alber, Freiburg/München 1979, insbesondere S. 20–25 und S. 34–35
- ↑ Annemarie Pieper: Pragmatische und ethische Normenbegründung. Zum Defizit an ethischer Letztbegründung in zeitgenössischen Beiträgen zur Moralphilosophie, Alber, Freiburg/München 1979, S. 214–218
- ↑ Immanuel Kant, Gesammelte Schriften. Hrsg.: Bd. 1–22 Preussische Akademie der Wissenschaften, Bd. 23 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, ab Bd. 24 Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Berlin 1900ff., AA IV, 439, Faksimile
- ↑ Immanuel Kant, Gesammelte Schriften. Hrsg.: Bd. 1–22 Preussische Akademie der Wissenschaften, Bd. 23 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, ab Bd. 24 Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Berlin 1900ff., AA IV, 421, Faksimile
- ↑ Immanuel Kant, Gesammelte Schriften. Hrsg.: Bd. 1–22 Preussische Akademie der Wissenschaften, Bd. 23 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, ab Bd. 24 Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Berlin 1900ff., AA IV, 459, Faksimile
- ↑ Immanuel Kant: Über Pädagogik. Herausgegeben von D. Friedrich Theodor Rink (1803, nach früheren Vorlesungen Kants). Akademie Ausgabe, Band IX, S. 481
- ↑ Immanuel Kant: Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht, AA 08:026
- ↑ Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts (1820), § 4, HW 7, S. 45, hrsg. von Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel, Suhrkamp 2004; Hegels Rechtsphilosophie wird als Lehrbuch üblich zitiert nach den jeweiligen Paragraphen. Diese Zitationsweise ist insbesondere unabhängig von den verschiedenen Ausgaben der Grundlinien der Philosophie des Rechts.
- ↑ Joachim Ritter: Moralität und Sittlichkeit. Zu Hegels Auseinandersetzung mit der kantischen Ethik, in: Friedrich Kaulbach, Joachim Ritter (Hrsg.): Kritik und Metaphysik. Studien. Heinz Heimsoeth zum achtzigsten Geburtstag, de Gruyter, Berlin 1986, S. 331–351, hier S. 331
- ↑ Rolf-Peter Horstmann: Kant und der ‚Standpunkt der Sittlichkeit‘. Zur Destruktion der kantischen Philosophie durch Hegel, in: Revue Internationale de Philosophie, 53 (1999), S. 567–582, hier S. 575
- ↑ Georg Wilhelm Friedrich Hegel: Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts, seine Stelle in der praktischen Philosophie und sein Verhältnis zu den positiven Rechtswissenschaften, in: Gesammelte Werke hrsg. von Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel, Suhrkamp 2004, Band 4: Nürnberger und Heidelberger Schriften 1808–1817, S. 503
- ↑ Jürgen Habermas: Noch einmal: Zum Verhältnis von Moralität und Sittlichkeit, in: DZfPhil 67 (2019), S. 729–743
- ↑ Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts (1820), § 33 Anm., HW 7, S. 88, hrsg. von Eva Moldenhauer und Karl Markus Michel, Suhrkamp 2004
- ↑ G. W. F. Hegel: Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte, Werke Band 12 (Hrsg. von E. Moldenhauer und Karl Markus Michel) Suhrkamp, Frankfurt/M. 1986, 55
- ↑ Manfred Baum: Gemeinwohl und allgemeiner Wille in Hegels Rechtsphilosophie, in: Archiv für Geschichte der Philosophie, 60 (1978), S. 175–198, hier: 175
- ↑ Ludwig Siep: Hegel über Moralität und Wirklichkeit, in: Hegel-Studien , 42 (2007), S. 11–30, hier S. 12
- ↑ Rolf-Peter Horstmann: Kant und der ‚Standpunkt der Sittlichkeit‘. Zur Destruktion der kantischen Philosophie durch Hegel, in: Revue Internationale de Philosophie, 53 (1999), S. 567–582, hier S. 570
- ↑ Herbert Schnädelbach: Hegels Erben, Rezension zu: Christoph Halbig, Michael Quante, Ludwig Siep (Hrsg.): Hegels Erbe, Suhrkamp, Frankfurt 2004, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 54 (2006), S. 801–820, hier: S. 805
- ↑ Dieser grundsätzliche Konflikt wird beschrieben von Thomas Gutmann: “Keeping ’em down on the farm after they’ve seen Paree”: Aporien des „kommunitaristischen“ Rechtsbegriffs, in: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie, 83 (1997), S. 37–66; siehe auch die umfangreiche Rezension von Miguel Giusti: Lassen sich Moralität und Sittlichkeit miteinander vermitteln?, in: Philosophische Rundschau , 38 (1991), S. 14–47. Giusti diskutiert die folgenden Werke: Karl-Otto Apel: Diskurs und Verantwortung. Das Problem des Übergangs zur Postkonventionellen Moral, Suhrkamp, Frankfurt/M. 1988; Helmut Fleischer: Ethik ohne Imperativ. Zur Kritik des moralischen Bewußtseins, Fischer, Frankfurt/M. 1987; Klaus Günther: Der Sinn für Angemessenheit. Anwendungsdiskurse in Moral und Recht, Suhrkamp, Frankfurt/M. 1988; Heinz Kimmerle, Wolfgang Lefevre, Rudolf W. Meyer (Hrsg.): Hegel-Jahrbuch 1987 (XVI. Internationaler Hegel-Kongreß zum Thema »Moralität und Sittlichkeit«), Germinal, Zürich 1986. Bochum 1987; Wolfgang Kuhlmann (Hrsg.): Moralität und Sittlichkeit. Das Problem Hegels und die Diskursethik, Suhrkamp, Frankfurt/M. 1986; Charles E. Larmore: Patterns of moral complexity, Cambridge University Press, Cambridge 1987; Alasdair MacIntyre: Der Verlust der Tugend. Zur moralischen Krise der Gegenwart, Campus, Frankfurt/M. 1987; Herbert Schnädelbach (Hrsg.): Rationalität. Philosophische Beiträge, Suhrkamp, Frankfurt/M. 1984; Charles Taylor: Negative Freiheit? Zur Kritik des neuzeitlichen Individualismus, Suhrkamp, Frankfurt/M. 1988; Bernhard Waldenfels: In den Netzen der Lebenswelt, Suhrkamp, Frankfurt/M. 1985; Albrecht Wellmer: Ethik und Dialog. Elemente des moralischen Urteils bei Kant und in der Diskursethik, Suhrkamp, Frankfurt/M. 1986
- ↑ Jürgen Habermas: Moralität und Sittlichkeit. Treffen Hegels Einwände gegen Kant auch auf die Diskursethik zu?, in: Wolfgang Kuhlmann: Moralität und Sittlichkeit. Das Problem Hegels und die Diskursethik, Suhrkamp, Frankfurt 1986, S. 16–37, hier S. 22
- ↑ Jürgen Habermas: Moralität und Sittlichkeit. Treffen Hegels Einwände gegen Kant auch auf die Diskursethik zu?, in: Wolfgang Kuhlmann: Moralität und Sittlichkeit. Das Problem Hegels und die Diskursethik, Suhrkamp, Frankfurt 1986, S. 16–37, hier S. S. 17–24