Sperrung von YouTube-Videos in Deutschland
Die Sperrung von YouTube-Videos in Deutschland war Teil eines früheren Streits zwischen der Video-Plattform YouTube und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), einer Verwertungsgesellschaft in Deutschland.
Laut einem deutschen Gericht in Hamburg könnte die Google-Tochter YouTube für Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie urheberrechtlich geschützte Videos ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers hostet. Infolgedessen wurden seit Ende März 2009 Musikvideos von Künstlern großer Labels auf YouTube sowie viele Videos mit Hintergrundmusik in Deutschland geoblockt, nachdem die vorherige Vereinbarung ausgelaufen war und die Verhandlungen für eine neue Lizenzvereinbarung gestoppt wurden. Am 30. Juni 2015 errang Google vor einem Landgericht in München einen Teilsieg gegen die GEMA. Das Gericht entschied, dass Google für solche Schäden nicht haftbar gemacht werden kann.[1]
Im Juli 2015 wies das Oberlandesgericht Hamburg auch die Forderung der GEMA nach Zahlung von 1,6 Millionen Euro an Schadensersatz zurück.[2]
Im Jahr 2016 handelten YouTube und die GEMA, die 70.000 Komponisten und Verleger vertritt, einen Vergleich aus.[3] Die Höhe der Vergleichssumme ist unbekannt geblieben.
Hintergrund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Laut Google versuchte die GEMA, ihre an YouTube erhobene Gebühr auf „prohibitive“ 12 Eurocent pro gestreamtem Video zu erhöhen – eine Behauptung, die von der GEMA-Sprecherin Bettina Müller bestritten wird, die erklärt, dass ihr Vorschlag nur 1 Eurocent plus eine Aufschlüsselung nach Komponist sei. Die Angelegenheit soll von einem kalifornischen Gericht behandelt werden. Google, die weltweit größte Internet-Suchmaschine, verlor teilweise einen deutschen Urheberrechtsprozess darüber, wie viel sie tun muss, um illegale Musikvideos von ihrer YouTube-Website zu entfernen.
Eine von der Video-Hosting-Website MyVideo gesponserte Studie schätzte, dass 61,5 % der 1000 meistgesehenen YouTube-Clips in Deutschland gesperrt sind. Dies ist deutlich höher als zum Beispiel in den Vereinigten Staaten (0,9 %) oder in der Schweiz (1,2 %).[4]
Eine weitere Studie ergab, dass rund 3 % aller YouTube-Videos und 10 % der Videos mit über einer Million Aufrufe in Deutschland gesperrt sind.
Effekte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Edgar Berger, CEO von Sony Music für das internationale Geschäft, sagte in einem Interview im Februar 2012, dass das Internet ein Segen für die Musikindustrie sei. Dennoch gibt es immer noch Probleme, die überwunden werden müssen, wie zum Beispiel restriktive Urheberrechtsdurchsetzung durch Verwertungsgesellschaften. Berger behauptet, dass YouTube-Einnahmen in Millionenhöhe verloren gehen, weil die Richtlinien der GEMA verhindern, dass Videos von Künstlern online im Land gezeigt werden.[5]
Andererseits kann infrage gestellt werden, wie viel von diesem verlorenen Umsatz tatsächlich den GEMA-Mitgliedern zugutegekommen wäre, da Lizenzvereinbarungen in anderen Gebieten einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen, die selbst den Mitgliedern der Verwertungsgesellschaften die Kenntnis der Lizenzgebühren untersagt.
Eine akademische Studie von Tobias Kretschmer und Christian Peukert, veröffentlicht im Jahr 2020, zeigt, dass die Sperrung von Musikvideos die Verkäufe von aufgenommener Musik in Deutschland um etwa 5 % bis 10 % senkte. Der Effekt ist bei neuen Künstlern deutlich stärker (negativer) und bei Mainstream-Künstlern weniger stark (weniger negativ). Außerdem litten deutsche Künstler relativ weniger unter dem YouTube-Blackout und gewannen dadurch Marktanteile.[6]
Rezeption
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Haltung der GEMA hat beträchtliche Kritik von Google und ausländischen Plattenfirmen hervorgerufen.
Edgar Berger, CEO von Sony Music Entertainment in München, sagte gegenüber Billboard: „Ich vermute, dass einige Mitglieder des Aufsichtsrats der GEMA noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen sind. Wir wollen Streaming-Dienste wie vevo und Spotify auf dem deutschen Markt sehen. Spotify darf von der GEMA nicht länger blockiert werden. Künstler und Musikfirmen verlieren so Millionenumsätze“.[7]
Der Google-Sprecher Kay Oberbeck sagte Billboard in Hamburg, dass YouTube 20 Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften aus 33 Ländern getroffen habe. „Umso bedauerlicher ist es daher, dass die GEMA beschlossen hat, rechtliche Schritte gegen uns einzuleiten, trotz der vielversprechenden Gespräche, die wir geführt haben, und somit die Grundlage für weitere Verhandlungen in einem Geist des gegenseitigen Vertrauens zu beseitigen. Eine Lösung kann nur am Verhandlungstisch ohne rechtliche Schritte gefunden werden. Wir sind jederzeit bereit, die Verhandlungen wieder aufzunehmen.“[8]
Frank Briegmann, Präsident von Universal Music Germany, hat Deutschland als „ein Entwicklungsland auf dem digitalen Musikmarkt“ bezeichnet. „Die GEMA hat offenbar die neuen Entwicklungen auf dem internationalen Musikmarkt noch nicht verstanden.“
Umgehungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine gängige Methode, um in Deutschland blockierte Videos anzusehen, besteht darin, Browser-Erweiterungen zu verwenden, die eine ausländische IP-Adresse vortäuschen. Diese sind für alle gängigen Browser und Spotify verfügbar, in einigen Fällen sind diese Erweiterungen sogar bereits im Browser-Setup enthalten. Eine andere Möglichkeit ist die Nutzung eines ausländischen Proxy- oder VPN-Servers.[9][10] Obwohl die Urheberrechte an Musik nach Territorien lizenziert werden, ist die Verwendung solcher Methoden zur Umgehung lokaler Beschränkungen legal.
Vereinbarung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 31. Oktober 2016 gab die GEMA eine Pressemitteilung heraus, in der sie erklärte, dass YouTube die GEMA für Videoaufrufe von GEMA-geschützten Künstlern bezahlen wird. Weitere Einzelheiten zur Zahlung wurden nicht bekannt gegeben.[3]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Browser-Erweiterungen
- Musik-Streamingdienste (Liste)
- Urheberrecht in Deutschland
- Verwertungsrecht
- Videoportale
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ o. V.: Rechtsprechung LG München I, 30.06.2015 - 33 O 9639/14. In: dejure.org. dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH, Mannheim, abgerufen am 26. Januar 2026.
- ↑ o. V.: Rechtsprechung OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10. In: dejure.org. dejure.org Rechtsinformationssysteme GmbH, Mannheim, abgerufen am 26. Januar 2026.
- 1 2 Leonhard Dobusch: YouTube und GEMA einigen sich: Weniger Sperrbildschirme, aber keine Rechtssicherheit. In: netzpolitik.org. netzpolitik.org e. V., Berlin, 1. November 2016, abgerufen am 26. Januar 2026.
- ↑ o. V.: Gema-Streit: YouTube sperrt jedes zweite angesagte Video. In: spiegel.de. Der Spiegel GmbH & Co. KG, Hamburg, 28. Januar 2013, abgerufen am 26. Januar 2026.
- ↑ Ernesto Van der Sar: Sony Music Boss: Censored YouTube Videos Cost Us Millions. In: torrentfreak.com. TorrentFreak, Groningen, 24. Februar 2012, abgerufen am 26. Januar 2026 (englisch).
- ↑ Tobias Kretschmer, Christian Peukert: Video Killed the Radio Star? Online Music Videos and Recorded Music Sales. In: Information Systems Research. Band 31, Nr. 3, September 2020, ISSN 1047-7047, S. 776–800 (englisch).
- ↑ o. V.: GEMA takes flak from labels over YouTube dispute. In: musically.com. Music Ally Ltd., London, 27. Juni 2011, abgerufen am 26. Januar 2026 (englisch).
- ↑ Wolfgang Spahr: GEMA Under Fire For Royalties Dispute With YouTube. In: billboard.com. Billboard Media LLC, Los Angeles, 24. Juni 2011, abgerufen am 26. Januar 2026 (englisch).
- ↑ Emre Peker, Dominik Zientek: Falsche Internet-Adresse vortäuschen: So geht's. In: chip.de. BurdaForward GmbH, München, 18. Juli 2021, abgerufen am 26. Januar 2026.
- ↑ Martin Gschwentner: IP-Adresse auf ein anderes Land umstellen: So geht’s. In: experte.de. EXPERTE.de GmbH, Freiburg, abgerufen am 26. Januar 2026.