Wohnungseigentumsgesetz
| Teil 1 - Wohnungseigentum (�� 1 - 30) |
| Abschnitt 1 - Begriffsbestimmungen (� 1) |
(1) Nach Ma�gabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden R�umen eines Geb�udes das Teileigentum begr�ndet werden.
(2) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es geh�rt.
(3) Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden R�umen eines Geb�udes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es geh�rt.
(4) Wohnungseigentum und Teileigentum k�nnen nicht in der Weise begr�ndet werden, da� das Sondereigentum mit Miteigentum an mehreren Grundst�cken verbunden wird.
(5) Gemeinschaftliches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes sind das Grundst�ck und das Geb�ude, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.
(6) F�r das Teileigentum gelten die Vorschriften �ber das Wohnungseigentum entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur F�rderung der Elektromobilit�t und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur �nderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) vom 16.10.2020
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.12.2020 | Gesetz zur F�rderung der Elektromobilit�t und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur �nderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) | 16.10.2020 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu � 1 WEG
1.140 Entscheidungen zu � 1 WEG in unserer Datenbank:
- BGH, 16.07.2021 - V ZR 284/19
Wohnungseigentumssache: Prozessf�hrungsbefugnis des Wohnungseigent�merverbands ...
- KG, 15.07.2022 - 1 W 258/22
Wohnungseigentumsrecht: Verteilung der Miteigentumsanteile in der ...
- BGH, 21.05.2025 - VIII ZR 201/23
Vorkaufsrecht eines Mieters auch bei Umwandlung in Teileigentum
- KG, 10.03.2023 - 1 W 509/22
Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsm�rkten: ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 28.02.2023 - 1 W 509/22
Voraussetzungen der grundbuchlichen Vollziehung der Aufteilung eines Grundst�cks ...
- KG, 28.02.2023 - 1 W 509/22
- AG M�nchen, 28.06.2017 - 481 C 24911/16
Vogelkirschbaum bleibt zun�chst unangetastet
- BGH, 15.06.2023 - V ZB 5/22
Dingliches Vorkaufsrecht an einem Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung ...
- OLG Karlsruhe, 01.09.2022 - 19 W 81/21
Zul�ssigkeit der Umwandlung badischen Stockwerkseigentums in Wohnungseigentum
- BGH, 15.06.2023 - V ZB 12/22
Grundbuchsache: Einheitlichkeit von Geb�uden bei einem �berbau; Erstreckung einer ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20
Eintragung der Bildung von Teileigentum
- OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 20 W 261/20
� 1 WEG in Nachschlagewerken
- � 1 WEG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Wohnungseigentum
Teileigentum
Wohnungseigentumsgesetz
Querverweise
Auf � 1 WEG verweisen folgende Vorschriften:
- Gewerbeordnung (GewO)
- Stehendes Gewerbe
- 2. Erfordernis besonderer �berwachung oder Genehmigung
- B. Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bed�rfen
- � 34c (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bautr�ger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungserm�chtigung)
Redaktionelle Querverweise zu � 1 WEG:
- B�rgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Sachen und Tiere
- � 93 (Wesentliche Bestandteile einer Sache)
- Recht der Schuldverh�ltnisse
- Einzelne Schuldverh�ltnisse
- Gemeinschaft
- �� 741 ff. (Gemeinschaft nach Bruchteilen)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Miteigentum
- � 1008 (Miteigentum nach Bruchteilen)