Verfügungsfonds "Lebendiges Dahlen"
Was ist der Verfügungsfonds?
Der Verfügungsfonds ist ein Finanzierungsinstrument zur Unterstützung privater Maßnahmen und Projekte, die im Bereich der Dahlener Innenstadt umgesetzt werden können. Der Verfügungsfonds setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen aus öffentlichen Mitteln, zum anderen aus privaten Mitteln, mit einem Anteil von jeweils 50 Prozent.
Dabei ist es ganz egal, ob Sie als Einzelperson, mit Nachbarn, im Verein oder als sonstige Gemeinschaft ein Projekt oder eine Maßnahme in Dahlen umsetzen möchten.
Wie kann ich mich an der Gestaltung der Dahlener Innenstadt beteiligen?
Sie haben eine Idee, wie die Innenstadt von Dahlen aufgewertet werden kann? Setzen Sie sie in die Tat um und beantragen Mittel aus dem Verfügungsfonds! Gefördert werden insbesondere investive Maßnahmen, welche die Dahlener Innenstadt beleben und attraktiver machen, z.B.
- Lichtinszenierungen im öffentlichen Raum;
- Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme;
- Grün- und Blumengestaltung;
- Spiel- und Sportgeräte im öffentlichen Raum;
- Zuschuss zur Außenmöblierung;
- Gestaltung von Strom- und Schaltkästen;
- Kunst im öffentlichen Raum.
Das Projekt muss innerhalb des SOP-Gebietes „Lebendige Stadtmitte – Moderner Markt“ umgesetzt werden:
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 50 Prozent der geplanten Kosten können bezuschusst werden.
Wer entscheidet über den Antrag?
Ein lokales Entscheidungsgremium entscheidet und legitimiert die Mittelfreigabe aus dem Verfügungsfonds. Es setzt sich aus einer überschaubaren Anzahl an Mitgliedern zusammen, um kurzfristig Entscheidungen zu treffen. Das Gremium berücksichtigt bei seinen Entscheidungen die grundsätzlichen Ziele und Maßnahmen der Innenstadtentwicklung.
Abgabefristen und Auszahlung
Abgabefristen im klassischen Sinne gibt es für Anträge des Verfügungsfonds nicht. Anträge können jederzeit an das Citymanagement gestellt werden. Das lokale Verfügungsfonds-Gremium findet sich je nach Antragssituation in verschiedenen Abständen zusammen und stimmt über diese ab. Vor Antragsstellung empfiehlt sich jedoch eine Beratung durch das Citymanagement.
Die Mittel werden in der Reihenfolge der eingehenden schriftlichen Anträge und abhängig von der Entscheidung des lokalen Entscheidungsgremiums vergeben, solange Mittel zur Verfügung stehen.
Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahme. Dazu muss bei der Stadt Dahlen ein Verwendungsnachweis mit allen Belegen zu den getätigten Ausgaben vorgelegt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Alle wichtigen Informationen zum Verfügungsfonds und dem Antragsverfahren entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Richtlinie.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Dahlen
Citymanagement – Frau Manja Eisfeld
Markt 4
04774 Dahlen
Telefon: 0172 / 754 66 42
E-Mail: manja.eisfeld@maikirschen-marketing.de
| Antragsformular Verfügungsfonds (243 kB) | |
| Vergaberichtlinie (666 kB) |
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