Satzung

Satzung der Deutschen Ido-Gesellschaft (Germana Ido-Societo) e.V.

�1. Name, Sitz, Gesch�ftsjahr

Die Gesellschaft tr�gt den Namen �Deutsche Ido-Gesellschaft (Germana Ido-Societo) e.V.� und hat ihren Sitz in Berlin. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Lichtenberg.
Das Gesch�ftsjahr ist das Kalenderjahr.
Gr�ndungsdatum der Gesellschaft ist der 26.M�rz 1960, der Tag der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg.

�2. Zweck

Die Gesellschaft verfolgt ausschlie�lich und unmittelbar gemeinn�tzige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbeg�nstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Sie handelt unabh�ngig von Parteien und weltanschaulich neutral.
Die Gesellschaft ist selbstlos t�tig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
Der Zweck der Gesellschaft ist die Verbreitung der Welthilfssprache �Ido� in der Form, welche von der Union f�r die Internationale Sprache (Uniono por la Linguo Internaciona) weltweit gepflegt wird.
Hauptt�tigkeitsfelder in Deutschland sind:

  • die Erarbeitung, Herausgabe und Verbreitung von Ido-Literatur, Informationsmaterialien und Lehrmitteln;
  • die Herausgabe eines periodisch erscheinenden Informationsblattes;
  • die Durchf�hrung von Informations- und Lehrveranstaltungen f�r unterschiedliche soziale Gruppen innerhalb und au�erhalb der Gesellschaft;

Im Rahmen der Europ�ischen Union unterst�tzt die Gesellschaft die Bem�hungen zur L�sung des Sprachenproblems und der Herausbildung einer L�sung, die es allen EU-B�rgern erm�glicht,
auf gleicher Augenh�he miteinander zu kommunizieren.
Die Gesellschaft versteht sich als Teil von der �Uniono por la Linguo Internaciona� gef�hrten weltweiten Ido-Bewegung.

� 3. Mitgliedschaft

Mitglied kann jede vollj�hrige Person werden, die das Statut der Gesellschaft anerkennt.
Unter den gleichen Voraussetzungen k�nnen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten Mitglied werden.
Die Beitrittserkl�rung bedarf der Schriftform. Die Mitgliedschaft bedarf der Zustimmung des Vorstands.
Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod des Mitglieds oder mit L�schung des Vereins aus dem Vereinsregister.
Der Austritt eines Mitglieds ist schriftlich gegen�ber dem Vorstand zu erkl�ren.
Der Ausschluss ist zul�ssig, wenn ein Mitglied wiederholt gegen die Vereinssatzung versto�en hat. �ber den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
Beim Widerspruch gegen den Ausschluss entscheidet die Jahreshauptversammlung endg�ltig. Der Gerichtsweg ist zul�ssig.

� 4. Rechte und Pflichten

Mitglieder haben das Recht, in allen Belangen der Gesellschaft mitzureden und mit beschlie�ender Stimme an den Jahreshauptversammlungen teilzunehmen.
Jedes Mitglied hat das Recht, in das Protokoll der Jahreshauptversammlung und die Beschlussprotokolle der Vorstandssitzungen einzusehen.
Mitglieder haben die Pflicht, die Satzung einzuhalten, sich f�r die Ziele der Gesellschaft einzusetzen und den Jahresbeitrag im 1.Quartal zu entrichten.
Mitglieder, die sich in besonderer Weise um die Gesellschaft verdient gemacht haben, k�nnen von der Jahreshauptversammlung die Ehrenmitgliedschaft angetragen bekommen.
Mitglieder k�nnen sich mit Zustimmung des Vorstandes regional zu Gruppen zusammenschlie�en und einen Sprecher aus ihrer Mitte bestimmen.

� 5. Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung ist das h�chste Organ der Gesellschaft und entscheidet �ber alle ihre Belange,
insbesondere die Entgegennahme des Jahresberichts und des Kassenberichts, die Entlastung des Vorstands, den Beschluss des Arbeitsplans und Antr�ge der Mitglieder.
Sie findet nach M�glichkeit im 2. oder 3. Quartal eines jeden Jahres statt. Die Wahl des Vorstands und zweier Kassenpr�fer erfolgt alle drei Jahre.
Die Jahreshauptversammlung ist schriftlich vom Pr�sidenten bzw. bei dessen Abwesenheit vom Vizepr�sidenten einzuberufen.
Sie ist beschlussf�hig, wenn sie ordnungsgem�� einberufen wurde: Termin und Ort mindestens acht Wochen, Tagesordnung mindestens vier Wochen vor dem Termin.
Jedes anwesende Mitglied ist stimmberechtigt, wenn es seinen Jahresbeitrag entrichtet hat.
Sie wird von einem Versammlungsleiter geleitet. Beschl�sse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
Satzungs�nderungen bed�rfen einer 2/3-Mehrheit.
Zur Jahreshauptversammlung werden die in Deutschland wohnhaften Mitglieder der Union f�r die Internationale Sprache �Uniono por la Linguo Internaciona� als G�ste eingeladen.
Au�erordentliche Jahrshauptversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens 1/3 aller Mitglieder dies begr�ndet verlangt. Es sind Zweck und Gr�nde anzugeben.
�ber Jahreshauptversammlungen ist Protokoll zu f�hren, das vom Protokollf�hrer und dem Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.

� 6. Vorstand

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus dem Pr�sidenten, dem Vizepr�sidenten, dem Sekret�r und dem Schatzmeister sowie einer von der Jahreshauptversammlung festzulegenden Zahl von Beisitzern, jedoch mindestens einem Beisitzer.
Jedes Vorstandsmitglied kann die Gesellschaft gerichtlich und au�ergerichtlich allein vertreten.
Der Vorstand f�hrt die laufenden Gesch�fte der Gesellschaft zwischen den Jahreshauptversammlungen. Er haftet nur mit dem Vereinsverm�gen.
Vorstandssitzungen werden in der Regel vom Pr�sidenten auf einer vorherigen Vorstandssitzung einberufen. Beschl�sse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Bei Abwesenheit eines Vorstandsmitglieds sind nur einstimmige Beschl�sse m�glich.
Der Vorstand erstellt ein Beschlussprotokoll.
Themenbezogen bezieht der Vorstand Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere die in �4 genannten Sprecher, beratend in die Vorstandsarbeit ein.
Der Vorstand kann sich eine Gesch�ftsordnung geben.

�7. Finanzen

Die Gesellschaft ist nur mit ihrem eigenen Verm�gen haftbar. Sie finanziert sich aus Beitr�gen und Spenden.
Die Mindesth�he des Jahresbeitrages wird von der Jahreshauptversammlung f�r das kommende Kalenderjahr festgelegt.
Bei Notwendigkeit kann die Jahreshauptversammlung Umlagen beschlie�en.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlungspflicht entbunden.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft sind alle Anspr�che gegen�ber der Gesellschaft erloschen. Der Gerichtsweg ist zul�ssig.
Mittel der Gesellschaft d�rfen nur f�r die satzungsm��igen Ziele verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K�rperschaft fremd sind, oder durch unverh�ltnism��ig hohe Verg�tung beg�nstigt werden.

�8. Aufl�sung

Die Aufl�sung der Gesellschaft bedarf der Zustimmung von 2/3 aller Mitglieder.
Bei der Aufl�sung oder bei Wegfall steuerbeg�nstigter Zwecke wird das Verm�gen der Gesellschaft
an eine juristische Person des �ffentlichen Rechts zur F�rderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des V�lkerverst�ndigungsgedankens �bertragen.

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Diese Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 21.08.2010 verabschiedet.
Die Satzung ist seit dem 09.11.2010 im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter VR 25943 B mit der laufenden Nummer 4 eingetragen.
Die Satzungs�nderung des �6 Satz 1 wurde auf der Jahreshauptversammlung am 26.09.2020 in Berlin verabschiedet und im April 2021 beim Amtsgericht eingetragen

Hier k�nnen Sie die Satzung der DIG als pdf-Datei zum Ausdrucken herunterladen

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