Am 20. September 2026 findet die Berlin-Wahl statt. Rund 2,4 Millionen Wahlberechtigte wählen das 20. Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen.
Zunächst zum Termin: Die Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) findet am 20. September 2026 statt. Der Senat von Berlin hatte den Wahltermin in seiner Sitzung vom 3. Juni 2025 beschlossen. Rund 2,4 Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, in 78 Wahlkreisen über die Zusammensetzung des Landesparlaments zu entscheiden. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.
| Fragen/Antworten und Fakten zur Berlin-Wahl 2026 | |
|---|---|
| Was wird gewählt? | 20. Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen |
| Wann wird gewählt? | 20. September 2026 |
| Wie oft findet die Wahl statt? | Alle fünf Jahre |
| Wo findet die Wahl statt? | Berlin (insgesamt 78 Wahlkreise) |
| Wer darf wählen? | Ca. 2,4 Millionen Wahlberechtigte |
| Wie viele Parteien sind zugelassen? | 26 |
Die Berlin-Wahl 2026 ist die erste reguläre Abgeordnetenhauswahl seit der Wiederholungswahl vom 12. Februar 2023. Da bei jener Wiederholungswahl die Abgeordneten nur für die verbleibende 19. Legislaturperiode gewählt wurden, blieb der Zeitpunkt der ursprünglichen Wahl 2021 für die Terminierung der nächsten regulären Wahl entscheidend. Artikel 54 der Berliner Verfassung bestimmt, dass eine reguläre Neuwahl frühestens 56 und spätestens 59 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfindet. Das 19. Abgeordnetenhaus hatte sich am 4. November 2021 konstituiert.
Wahlrecht bei der Berlin-Wahl 2026: Wer abstimmen darf und wie gewählt wird
Wahlberechtigt für die Wahl zum Abgeordnetenhaus sind deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Berlin wohnen. Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat in einem der 78 Wahlkreise gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Parlament nach dem Verhältniswahlrecht. Eine Partei benötigt mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder ein Direktmandat, um ins Abgeordnetenhaus einzuziehen. Das Berliner Wahlrecht basiert auf dem Wahlgesetz für das Land Berlin (WahlG BE) und der Verfassung von Berlin.
Bei den zeitgleich stattfindenden Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen gelten abweichende Regeln. Hier dürfen auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ab 16 Jahren abstimmen. Es gilt reines Verhältniswahlrecht mit nur einer Stimme für eine Partei oder Wählergemeinschaft. Die Hürde für den Einzug in die BVV liegt bei drei Prozent der Stimmen. Die örtliche Abgrenzung der 78 Berliner Wahlkreise wurde am 2. Oktober 2025 veröffentlicht; seitdem dürfen Landeslisten, Bezirkslisten und Wahlkreisvorschläge aufgestellt werden.
Spitzenkandidaten und zugelassene Parteien für die Wahl in Berlin
Insgesamt hat der Landeswahlausschuss 26 Parteien zur Berlin-Wahl zugelassen. Neben den fünf bei der Wiederholungswahl 2023 ins Abgeordnetenhaus eingezogenen Parteien – CDU, SPD, Grüne, Linke und AfD – dürfen 21 weitere Parteien Landeslisten einreichen. Darunter befinden sich unter anderem das Bündnis Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft (BSW, ehemals Bündnis Sahra Wagenknecht, Anm. d. Red.), die FDP, Volt Deutschland, die Piratenpartei und die Tierschutzpartei, wie rbb24.de berichtete. Die FDP hatte bei der Wiederholungswahl 2023 mit 4,6 Prozent den Einzug ins Parlament verpasst.
Als Spitzenkandidaten treten
- für die CDU Stefan Evers,
- für die SPD Steffen Krach,
- für die Grünen Werner Graf,
- für die Linke Elif Eralp
- und für die AfD Kristin Brinker an.
In einer Spitzenkandidaten-Umfrage von Infratest dimap vom 16. Juli 2026 gaben 65 Prozent der Befragten an, keinen der Kandidaten wählen zu wollen oder noch unentschieden zu sein. Stefan Evers erreichte in dieser Erhebung elf Prozent, Elif Eralp neun Prozent, Steffen Krach sieben Prozent, Kristin Brinker fünf Prozent und Werner Graf drei Prozent.
In unserem Überblick zu den Umfragen vor der Berlin-Wahl 2026 finden Sie stets die aktuellsten Daten, Prognosen und Einordnungen.
Briefwahl und Wahlbenachrichtigungen für die Berlin-Wahl 2026
Ab Mitte August 2026 bis spätestens 30. August 2026 werden die rund 2,4 Millionen Wahlbenachrichtigungen auf dem Postweg zugestellt. Zeitgleich mit dem Versand beginnt die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Beantragung wird auch digital möglich sein. Briefwahl-Unterlagen für die Berlin-Wahl können bereits beantragt werden. Wer zwischen dem 9. und dem 30. August 2026 seinen Wohnsitz verlegt, findet beim Landeswahlleiter gesonderte Informationen dazu.
Der Landeswahlleiter Berlin hat zudem die Broschüre „Wählen für Berlin" in leicht verständlicher Sprache veröffentlicht, um allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Wahlprozess zu erleichtern. Barrierefreiheit ist ein erklärtes Anliegen der Wahlorganisation: Menschen mit Behinderungen sollen ihre Stimme selbstbestimmt abgeben können. Darüber hinaus gibt es einen Flyer mit dem Titel „Wohnungslos in Berlin". Auch ein Merkblatt für Menschen in Wohneinrichtungen steht zur Verfügung.
Ergebnis der Wiederholungswahl 2023 als Ausgangslage für die Berlin-Wahl
Bei der Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 ging die CDU mit 28,2 Prozent als stärkste Kraft hervor und errang 52 Sitze im Abgeordnetenhaus. Die SPD landete mit 18,4 Prozent auf dem zweiten Platz – mit nur 53 Stimmen Vorsprung vor den Grünen, die ebenfalls 18,4 Prozent erreichten. Beide Parteien erhielten jeweils 34 Sitze. Die Linke kam auf 12,2 Prozent und 22 Sitze, die AfD auf 9,1 Prozent und 17 Sitze. Die FDP verpasste mit 4,6 Prozent den Einzug in das Parlament.
Seit der Wiederholungswahl haben sich die Kräfteverhältnisse im Abgeordnetenhaus leicht verschoben. Die CDU hält weiterhin 52 Sitze, die SPD verfügt zuletzt über 36 Sitze, die Grünen über 33 Sitze. Die Linke kommt auf 20 Sitze, die AfD auf 16 Sitze. Hinzu kommen zwei fraktionslose Abgeordnete, darunter ein Mitglied des BSW und ein Parteiloser. Das Abgeordnetenhaus hat seinen Sitz im Preußischen Landtag. Insgesamt umfasst es regulär 130 Sitze, die sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen können. (Quellen: Tagesschau, berlin.de, Wikipedia) (tu)
