Es gibt ja Ersatz! – Dachau schafft Einschulungszuschuss ab

Ausschöpfung lag nie über 30 Prozent

Es gibt ja Ersatz! – Dachau schafft Einschulungszuschuss ab

Der Stadtrat Dachau hat einstimmig beschlossen, den Einschulungszuschuss für Erstklässler aus Familien mit geringem Einkommen zu streichen. Im Schnitt wurden nur zwei bis sechs Anträge pro Jahr gestellt. Zudem gebe es Ersatz.
Es gibt ja Ersatz! – Dachau schafft Einschulungszuschuss ab

Durch „Massenmigration“ verschärft

CDU schlägt gegen SPD zurück: Wahres „Gerechtigkeitsproblem“ beim Bürgergeld
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Milliarden-Betrug am Sozialstaat: Bundesregierung zieht mit hartem Zehn-Punkte-Plan die Reißleine

„Staat muss konsequent handeln“

Milliarden-Betrug am Sozialstaat: Bundesregierung zieht mit hartem Zehn-Punkte-Plan die Reißleine
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Klagewelle gegen den Bund: 79 Krankenkassen streiten um Milliarden für Grundsicherungs-Empfänger

Klagewelle gegen den Bund: 79 Krankenkassen streiten um Milliarden für Grundsicherungs-Empfänger

Zehn Milliarden Euro Finanzierungslücke: 79 gesetzliche Krankenkassen klagen gegen den Bund und streiten um die Grundsicherung im Gesundheitssystem.
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Daheim ausziehen, der Staat zahlt die Miete: SPD-Rebell prangert Bürgergeld-Auswüchse an

Daheim ausziehen, der Staat zahlt die Miete: SPD-Rebell prangert Bürgergeld-Auswüchse an

Ein SPD-Landrat aus Thüringen prangert Lücken bei der Grundsicherung an. Betrug, fehlende Kontrollen, junge Arbeitslose mit staatlich bezahlten Wohnungen – er fordert …
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„Nichtstun zu attraktiv“: Jobvermittlerin rechnet mit Azubi-Generation ab – Landrat zeigt Abgründe auf

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Lieber Bürgergeld als Lehre: Die Mitarbeiterin eines Jobcenters schildert erschreckende Missstände. Sie fordert von der Politik, was ein SPD-Landrat bereits praktiziert.
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Aus Angst vor Eskalation? Jobcenter setzt für Koran-Vorleser Regeln aus

563 Euro im Monat, aber offenbar jahrelang kaum Arbeitsvermittlung: Interne Akten zeigen, warum das Jobcenter bei Amer G. zurückwich.
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Vierstellige Summe: So viel Grundsicherung bekommt eine Familie mit Kind pro Monat

Seit Juli heißt das ehemalige Bürgergeld „Grundsicherung“. Dadurch soll der Staat das Existenzminimum garantieren. Wie hoch sind die Bezüge?
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21,5 Millionen Rentner betroffen: Was die neue Prognose für Juli 2027 bedeutet

Für 2027 steht eine Rentenerhöhung von rund 4,4 Prozent im Raum. Fest beschlossen ist der Wert noch nicht, für die Finanzplanung zählt deshalb vor allem der Unterschied …
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Renten-Wartezeit nicht erfüllt? Was Sie jetzt noch tun können, um Ansprüche zu sichern

Wer die Fünf-Jahres-Wartezeit nicht erfüllt, bekommt keine gesetzliche Rente. Nur eine bedarfsabhängige Grundsicherung von bis zu 563 Euro bleibt dann möglich.
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„Im Sommer üblich“: Arbeitslosenquote in Bad Tölz-Wolfratshausen steigt auf 2,7 Prozent

Im August waren 1982 Menschen im Landkreis ohne Beschäftigung. Besonders stark gestiegen ist die Zahl der Arbeitslosen unter 25 Jahren.
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Bundesregierung bringt neue Berechnungsformel für Grundsicherung auf den Weg – mit Folgen für Empfänger

Eine neue Formel soll die Regelsätze künftig anders fortschreiben. Für Millionen Leistungsbeziehende ist offen, ob 2027 mehr Geld ankommt.
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CDU-Politiker mit Radikal-Plan für untergetauchte Migranten: „Sofort Zugang zu Sozialhilfe verlieren“

Mehr als die Hälfte der Abschiebungen scheitern, weil Migranten nicht auffindbar sind. Unionspolitiker fordern: Wer sich entzieht, soll sofort jegliche Sozialhilfe …
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„Verschenken Geld in die ganze Welt“: AfD-Mann Siegmund wütet – Ministerium warnt vor seiner Alternativ-Lösung

Sachsen-Anhalt steckt in einem Dilemma: Der Arbeitsmarkt ist auf Zuwanderung angewiesen, aber die stärkste Partei will das ändern.
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Wegen Bürgergeldempfängern: Krankenkassen verklagen Merz-Regierung – Versicherte könnten Folgen spüren

79 gesetzliche Krankenkassen klagen gegen die Bundesregierung. Sie fordern höhere Bundeszahlungen für Bürgergeldempfänger – es geht um Milliarden.
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Bürgergeld-Reform hat bitteren Haken: Ausgerechnet die Härtefälle kommen vorerst mit blauem Auge davon

Die neue Grundsicherung sollte Jobcenter-Verweigerer sanktionieren. Doch zum Start wurden alte Verstöße im Bürgergeld gelöscht – bisherige Termin-Schwänzer profitieren.
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Milliardenloch bei der Arbeitslosenversicherung: Experten warnen – Beschäftigte könnten bald draufzahlen

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland steigt über drei Millionen. Experten warnen vor einem Milliardenloch bei der Bundesagentur für Arbeit und höheren Beiträgen.
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Sozialer Kahlschlag? Volksverdummung!

130 Milliarden Euro Zuschüsse für die Rentenkassen, dazu ein Bürgergeldreförmchen – das sei wirklich kein „Kahlschlag“, betont Kolumnist Sigmund Gottlieb.
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„Kürzungen schlagen voll durch“: Drängt die Wohngeld-Reform Zehntausende Familien in die Grundsicherung?

Ein Drittel der Wohngeld-Empfänger soll bald leer ausgehen. Baden-Württembergs Bauministerin kritisiert die Merz-Regierung für die geplante Reform scharf.
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Viele Rentner verschenken Geld: Diese Zuschüsse sollten Sie unbedingt beantragen

Bei kleiner Rente zählen oft nicht nur Rentenpunkte, sondern auch Zusatzleistungen. Entscheidend ist, welche Hilfen automatisch laufen und welche nur auf Antrag fließen.
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Ukrainer raus aus dem Bürgergeld: Scheitert der CDU-Plan? SPD sieht „teures, aber wirkungsloses Unterfangen“

Ukraine-Flüchtlinge sollen kein Bürgergeld mehr, sondern Asylbewerberleistungen erhalten: Dieser Plan der Merz-Regierung steckt seit Monaten fest.
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Beschimpft, attackiert, verleumdet: ZDF-Moderatorin zahlt harten Preis für Bürgergeld-Recherche

Nach ihrer umstrittenen Bürgergeld-Doku zog sich Sarah Tacke zunächst zurück. Jetzt meldet sich die Moderatorin zurück – mit einem neuen ZDF-Format im Gepäck.
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Seit dem 1. Januar 2023 in Kraft

Hartz-IV-Nachfolger – das gilt ab jetzt beim neuen Bürgergeld

Das neue Bürgergeld löste ab 1. Januar 2023 „Hartz IV“ ab und soll unbürokratischer als bisher Leistungsberechtigten die Grundsicherung ermöglichen.

München – Seit dem 1. Januar 2023 ist in Deutschland das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Das Bürgergeld ist eine Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Deutschland, die das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich „Hartz IV“ genannt) ablöste. Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Etwa dann, wenn jemand seine Arbeit verloren hat oder sein Geschäft schließen musste. Oder weil aus anderen Umständen eine regelmäßige Beschäftigung nicht weiterhin möglich ist, etwa aufgrund einer langen oder chronischen Krankheit.

BezeichnungBürgergeld
Inkrafttreten01. Januar 2023
Ersatz fürHartz IV
BeschreibungGrundsicherung für Langzeitarbeitslose

Die Bedarfe werden nun nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Zusätzlich dazu werden die aktuellsten verfügbaren Daten über die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung berücksichtigt. Das Bürgergeld hat das Ziel, mit einer einfachen Beantragung, unbürokratischer und digital zugänglich zu sein.

Wer bekommt Bürgergeld?

Nur Personen, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhalten Bürgergeld. Dabei gibt es folgende Voraussetzungen:

  • Mindestens 15 Jahre alt und die Altersgrenze für die Rente noch nicht erreicht
  • Wohnort und Lebensmittelpunkt in Deutschland
  • Fähigkeit, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten
  • Betroffene oder Mitglieder deren Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig

Hilfebedürftig sind laut der Bundesagentur für Arbeit Personen, wenn das Einkommen ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und sie ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. Als erwerbsfähig gilt wiederum, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung daran gehindert ist, zu arbeiten.

Auch nicht erwerbsfähige, aber hilfebedürftige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben, erhalten Bürgergeld. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat auch künftig einen Anspruch auf Bürgergeld.

Seit dem 1. Januar 2023 ist in Deutschland das neue Bürgergeld-Gesetz in Kraft.

Wie beantragt man das Bürgergeld?

Der Bürgergeld-Antrag muss bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Stadtverwaltung des eigenen Wohnorts gestellt werden. Zuständig dafür sind die Jobcenter. Der Antrag ist die Grundvoraussetzung für die Zahlung des Bürgergeldes, denn ohne gestellten Antrag wird kein Bürgergeld gezahlt. Bürgergeld wird grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, beispielsweise ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag auf Bürgergeld gestellt worden ist.

Der Bürgergeld-Antrag kann zunächst formlos gestellt werden, mündlich oder schriftlich. Das Antragsformular, also den Fragebogen zum Antrag, kann man dann später ausfüllen. Weil der (formlose) Antrag die Voraussetzung für den Anspruch ist, sollte man die Antragstellung und ihren Zeitpunkt im Zweifel nachweisen können – etwa durch einen eingeschriebenen Brief.

Die offiziellen Antragsformulare zum Bürgergeld gibt es unter anderem auf www.buerger-geld.org zum Download. Berechtigte können es aber auch online beantragen. Das ist auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit möglich (www.arbeitsagentur.de). Dort können sich Nutzer registrieren und anschließend die nötigen Formulare abrufen.

Welche Nachweise müssen dem Bürgergeld-Antrag beigefügt werden?

Dem Antrag auf Bürgergeld müssen Nachweise zu den persönlichen Verhältnissen, vor allem zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beigefügt werden. Die Nachweise können nachgereicht werden, müssen also nicht zusammen mit dem Antrag an das Jobcenter übermittelt werden.

Über den Bürgergeldantrag kann aber erst dann entschieden werden, wenn alle Nachweise vorliegen. Es liegt deshalb im Interesse des Antragstellers, die Nachweise so früh wie möglich einzureichen. Die Nachweise zum Bürgergeldantrag beziehen sich auch auf die familiäre Situation und die Wohnsituation. Beim Jobcenter muss im Einzelnen eingereicht werden:

  • Antragsformulare
  • Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder (bei ausländischen Staatsbürgern) Aufenthaltstitel
  • Nachweise hinsichtlich des Einkommens – etwa eine Gehaltsabrechnung oder Verdienstbescheinigung. Es reichen aber auch aktuelle Kontoauszüge, aus denen die Zahlung des Gehalts, der Rente, des Krankengeldes, Kindergeldes, Unterhalts oder sonstige Einkünfte ersichtlich sind.
  • Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate
  • Nachweise über das Vermögen (z. B. Kontoauszüge, Sparbücher oder sonstige Banknachweise)
  • Nachweise über laufende Ausgaben – etwa Kontoauszüge, aus denen die Mietzahlung oder die Zahlung von Versicherungsbeiträgen oder sonstige Zahlungen ersichtlich sind
  • Mietvertrag
  • Heiz- und Nebenkostennachweis (die letzte Heiz- und Nebenkostenabrechnung des Vermieters)
  • Nachweise eines früheren Leistungsbezugs, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid)
  • Falls der Bürgergeldantrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis gestellt wird, müssen die Arbeitspapiere, Kündigungsschreiben oder der Aufhebungsvertrag und eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung eingereicht werden.

Im Anschluss an den Antrag erhalten die jeweiligen Personen von ihrem Jobcenter eine schriftliche Antwort. Der Bescheid enthält die Entscheidung über den Antrag. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass Antragsteller ihren Bescheid prüfen sollen. Sollten diese die Berechnung des Jobcenters nicht nachvollziehen, sollten sie Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Regelsätze im Überblick:

Alleinstehende/Alleinerziehende563 Euro
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften506 Euro
Volljährige in Einrichtungen451 Euro
Jugendliche von 14-17 Jahre471 Euro
Kind von 6-13 Jahre390 Euro
Kind von 0-5 Jahre357 Euro

Wie wird Einkommen und Vermögen berechnet?

Bei Antragstellung wird zunächst der individuelle Bedarf der jeweiligen Antragstellenden ermittelt. Dieser setzt sich vor allem aus dem jeweiligen Regelbedarf, den Kosten der Unterkunft und etwaigen Mehrbedarfen zusammen. Diesem Bedarf werden eventuell vorhandenes Einkommen und Vermögen gegenübergestellt. Zuvor werden davon jedoch die jeweiligen Freibeträge abgesetzt:

  • Von monatlichen Einnahmen aus Erwerbstätigkeit werden zunächst pauschal 100 Euro abgesetzt.
  • Von den darüberhinausgehenden Einnahmen werden dann für den Teil zwischen 100 und 520 Euro 20 Prozent, von dem Teil zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent und von dem Teil zwischen 1.000 und 1.200 Euro erneut 10 Prozent nicht auf die Leistungen angerechnet.
  • Für Menschen, die mindestens ein minderjähriges Kind haben, gilt die letzte Freibetragsstufe bis zu einem Einkommen von 1500 Euro.

Auch beim Vermögen gelten Freibeträge. Während der Karenzzeit, also dem ersten Jahr des Leistungsbezugs, bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit gilt die Grenze von 15.000 Euro für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Als Vermögen zählt der gesamte Besitz, der in Geld messbar ist.

  • Bargeld
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere
  • Sachen wie Fahrzeuge oder Schmuck
  • Lebensversicherungen
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen

Leistungen für Kinder und Jugendliche

Mit dem Bürgergeld bleiben für Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres neben dem Regelsatz weiterhin – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – auch diese Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten:

  • eintägige Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte
  • mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertagesstätte
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (in zwei Chargen: 1. Februar und zum 1. August eines Jahres)
  • Beförderung von Schüler und Schülerinnen zur Schule
  • angemessene Lernförderung (Nachhilfe)
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder Hort
  • 15-Euro-Pauschale bei tatsächlicher Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (nur bis zum 18. Lebensjahr)

Wann gibt es Sanktionen?

Das Bürgergeld soll explizit kein bedingungsloses Grundeinkommen sein. Wer die Sozialleistung erhält, muss konkrete Pflichten erfüllen. Pflichtverletzungen können unter bestimmten Voraussetzungen vorliegen.

  • Nicht-Einhalten von Aufforderungen zu den im Kooperationsplan getroffenen Absprachen oder Mitwirkungshandlungen
  • Weigerung, eine ihnen angebotene zumutbare Arbeit, Ausbildung oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder das Zustandekommen durch ihr Verhalten zu verhindern
  • Nicht-Antreten oder Abbruch einer zumutbaren Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit
  • Einkommen oder Vermögen mit der Absicht zu mindern, Bürgergeld zu erhalten
  • Versäumnis, sich nach Aufforderung beim Jobcenter persönlich zu melden
  • Versäumnis, bei einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen

Halten sich die Bürgergeld-Bezieher nicht an diese Pflichten, müssen sie mit Sanktionen rechnen.

VerstoßBürgergeld-Kürzung als Sanktion
1. Pflichtverletzung10 Prozent des Regelbedarfs für einen Monat
2. Pflichtverletzung20 Prozent des Regelbedarfs für zwei Monate
Jede weitere Pflichtverletzung30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate

Weigern sich Bürgergeld-Bezieher, ohne wichtigen Grund eine Beschäftigung aufzunehmen, sind sogenannte Totalsanktionen möglich. Dabei entzieht das zuständige Jobcenter den Betroffenen den gesamten Regelbedarf für bis zu zwei Monate. Wohnung und Heizung werden jedoch weiterhin bezahlt. Die Streichung der Zahlung ist seit dem 28. März 2024 möglich und auf zwei Jahre befristet.

Rubriklistenbild: © Bihlmayerfotografie/IMAGO

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