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Rückflug für geflohenen Amokläufer kostete fast 200.000 Euro – Bayern bleibt auf Kosten sitzen

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Ein verurteilter Amokläufer floh aus einer Forensischen Psychiatrie nach Kolumbien. Der Sonderflug zurück kostete den Freistaat 195.000 Euro – Geld, das Bayern nie zurückbekommt.

Ansbach – Der Freistaat Bayern bleibt auf einer sechsstelligen Summe sitzen: 195.000 Euro kostete der Sonderflug, mit dem ein verurteilter Amokläufer aus Kolumbien zurück nach Deutschland gebracht wurde. Dieses Geld wird Bayern nicht wiedersehen.

Klinikum am Europakanal
Zwei Fahrzeuge der Polizei verlassen das Gelände von dem Klinikum am Europakanal (Archivbild). © Daniel Löb/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Amokläufer floh aus psychiatrischer Einrichtung nach Kolumbien: Rückflug kommt Bayern teuer zu stehen

Der damals 18-Jährige hatte im Jahr 2009 bei einem Amoklauf an einer Ansbacher Schule neun Mitschülerinnen und Mitschüler sowie einen Lehrer verletzt. Das Landgericht verurteilte ihn 2010 wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft. Darüber hinaus ordnete das Gericht seine unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an.

Im August 2025 nutzte der Mann einen unbegleiteten Ausgang aus der Forensischen Psychiatrie in Erlangen – und kehrte am 16. August nicht zurück. Ermittler verfolgten seine Spur bis nach Kolumbien, wo er schließlich festgenommen wurde. Ein Sonderflug brachte ihn anschließend zurück nach Deutschland.

Sprecher Jonas Heinzlmeier von der Staatsanwaltschaft Ansbach erläuterte, warum eine Rückforderung der Flugkosten rechtlich nicht möglich ist: Das Landgericht hatte in seinem damaligen Urteil davon abgesehen, dem Heranwachsenden die Verfahrenskosten und Auslagen aufzuerlegen. „Zu den Kosten des Verfahrens gehören auch die Kosten der Vollstreckung“ – und damit falle auch der teure Rückflug darunter, so Heinzlmeier. Zuvor hatten die „Nürnberger Nachrichten“ über den Fall berichtet.

Strafbefehl gegen Eltern von verurteiltem Amokläufer

Strafbar hat der Mann sich nicht damit gemacht, als er vom Ausgang nicht zurück in die Klinik gekehrt ist. Anders sieht die rechtliche Lage für seine Eltern aus. Nach Einschätzung der Ermittler halfen sie ihrem Sohn bei der Flucht. „Den Eltern des Untergebrachten legt die Staatsanwaltschaft Gefangenenbefreiung zur Last“, sagte Heinzlmeier.

Die Eltern hatten gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, weshalb es nun zu einem Prozess vor dem Amtsgericht kommt. Ein ursprünglich für Mitte Juni angesetzter Verhandlungstermin wurde vom Amtsgericht aufgehoben. Wann der Prozess neu angesetzt wird, steht laut einem Gerichtssprecher noch nicht fest. (Quelle: dpa) (kam)

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