Schwestern (16 & 19) bei Unfall getötet: Prozess gegen Verursacher (51) endet mit Geldstrafe
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Ein 51-Jähriger muss nach einem tödlichen Unfall eine Geldstrafe zahlen. Die genaue Ursache für die Kollision bleibt trotz Gutachten unklar.
Update vom 29. September, 15.31 Uhr: Fast elf Monate nach einem Verkehrsunfall, bei dem zwei junge Schwestern ums Leben kamen, hat das Amtsgericht Bad Kissingen sein Urteil gesprochen. Der Fahrer, der den Unfall verursacht hatte, muss eine Geldstrafe zahlen – das Urteil ist bereits rechtskräftig.
150 Tagessätze zu je 70 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot: So lautet die Strafe für den 51-jährigen Unfallverursacher. Der Mann hatte den Sachverhalt nicht bestritten und sich noch vor der Verhandlung bei den Eltern der getöteten Mädchen entschuldigt. Das Gericht folgte damit weitgehend den übereinstimmenden Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Der Unfall ereignete sich am frühen Morgen des 9. November 2025 auf einer Straße nahe Wildflecken im Landkreis Bad Kissingen. Laut Gutachten war der 51-Jährige mit einer Geschwindigkeit zwischen 104 und 114 Kilometern pro Stunde unterwegs – bei erlaubten 100 km/h. Die leicht überhöhte Geschwindigkeit galt jedoch nicht als unfallursächlich.
Demnach fuhr der 51-Jährige mit seinem Wagen in einer Kurve geradeaus nach links in eine Leitplanke - ohne erkennbare Lenk- und Bremsbewegung, wie die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung mitgeteilt hatte. Beim Versuch, sein Fahrzeug von der Gegenfahrbahn zurück auf seine eigene Spur zu lenken, kollidierte er frontal mit dem entgegenkommenden Wagen der beiden Schwestern. Die 16 und 19 Jahre alten Mädchen aus dem Landkreis Bad Kissingen versuchten noch auszuweichen – vergeblich. Sie starben noch an der Unfallstelle. Der Unfallverursacher wurde mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht.
Warum der 51-Jährige in jener Kurve die Kontrolle verlor, konnte auch der Prozess nicht abschließend klären. Mutmaßlich war er in dem Moment unaufmerksam, ohne dass die genaue Ursache festgestellt werden konnte, erklärte der Gerichtssprecher. Ein Gutachter schloss technisches Versagen am Fahrzeug des Angeklagten aus. Alkohol und Drogen spielten ebenfalls keine Rolle. Ob eine Ablenkung durch das Handy vorlag, ließ sich dem Sprecher zufolge nicht nachweisen. Die Schwestern selbst waren laut Gutachter nicht schneller als erlaubt unterwegs.
Schwestern (16 & 19) bei Unfall getötet: Prozess gegen 51-Jährigen beginnt – was dem Mann droht
Erstmeldung vom 29. September, 10.44 Uhr: Bad Kissingen – Knapp elf Monate nach einem verheerenden Verkehrsunfall, bei dem zwei Schwestern im Alter von 16 und 19 Jahren ums Leben kamen, muss sich der mutmaßliche Unfallverursacher vor Gericht verantworten. Am Dienstag beginnt um 9 Uhr die Verhandlung gegen den 51-jährigen Angeklagten vor dem Amtsgericht Bad Kissingen.
Staatsanwaltschaft Schweinfurt erhebt Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat den Mann wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Am 9. November 2025 waren die beiden Geschwister nahe Wildflecken im Landkreis Bad Kissingen mit dem Fahrzeug des Angeklagten zusammengestoßen. Beide jungen Frauen kamen bei der Kollision ums Leben.
Ein Sachverständiger für Unfallanalyse schloss ein technisches Versagen des Fahrzeugs als Unfallursache aus. Ebenso ergaben sich laut der Ermittlungen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Fahrer unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen litt. Bislang ist für das Verfahren lediglich ein einziger Verhandlungstag vorgesehen.
Wildflecken liegt im Landkreis Bad Kissingen in Unterfranken.
Angeklagtem droht Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren
Im Falle einer Verurteilung muss der 51-Jährige nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit einer Geldstrafe rechnen. Möglich sei jedoch auch eine Freiheitsstrafe, deren Obergrenze bei fünf Jahren liegt. (Quelle: dpa), (fhz)
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