1. Startseite
  2. Stars & TV

Wegweisendes Urteil stoppt Klau von Helene-Fischer-Hits: Auch Peter Maffay atmet erleichtert auf

Kommentare

Uns auf Google folgen

Ein Gericht schiebt dem KI-Klau bei Helene-Fischer-Hits einen Riegel vor. Nach dem Urteil für die Musikwelt atmet auch Peter Maffay erleichtert auf.

München – Es ist ein Urteil, das die Musikwelt aufhorchen lässt: Das Landgericht München I hat der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA in einem Rechtsstreit gegen den US-amerikanischen KI-Konzern Suno vollumfänglich recht gegeben. Der Vorwurf: Das Unternehmen, dessen KI-Musikgenerator mit über fünf Milliarden US-Dollar bewertet wird, soll Helene Fischer (41) und andere Komponisten um die Früchte ihrer Arbeit gebracht haben – ohne Lizenz, ohne Vergütung.

Helene Fischer.
Helene Fischer dürfte sich über den Gerichtsentscheid in München freuen. © Sascha Baumann/ZDF

Konkret geht es um einige der bekanntesten deutschen Pophits der vergangenen Jahrzehnte. Der Suno-Algorithmus soll mit Titeln wie „Atemlos durch die Nacht“ – komponiert von Kristina Bach (64) – aber auch mit Frank Farians († 82) Discoperlen „Rasputin“ und „Daddy Cool“, Alphavilles „Forever Young“ und „Big in Japan“ sowie Lou Begas (51) Welthit „Mambo No. 5“ trainiert worden sein. Das Material soll die KI dabei direkt von der kostenlosen Streaming-Plattform YouTube abgezogen haben – ein Vorgehen, das das Gericht als klaren Verstoß gegen das deutsche Urheberrecht wertet.

Schlagerstar Helene Fischer als Beweisstück: Wie die GEMA den KI-Konzern Suno vor Gericht überführte

Den entscheidenden Beweis lieferte die GEMA mit einem cleveren Gegenzug: Wie Bild berichtet, fütterte sie Sunos eigenes Portal mit einem Liedtext von Helene Fischer und ließ daraus einen neuen Song generieren. Das Ergebnis war laut Gerichtssprecherin Cornelia Kallert von den Originalsongs kaum zu unterscheiden – ein Beleg dafür, dass die KI nicht bloß Muster gelernt, sondern geschütztes Material exakt reproduziert hatte. Das Gericht sah Urheberrechtsverletzungen sowohl beim Training als auch bei der Wiedergabe der Outputs als erwiesen an. Suno muss diese Vervielfältigungen künftig unterlassen und der GEMA Schadensersatz leisten – dessen genaue Höhe noch festzusetzen ist.

Für die GEMA, die als Berliner Verwertungsgesellschaft die Urheberrechte von rund 90.000 Komponisten und Musikautoren in Deutschland vertritt, ist das Urteil ein lange überfälliger Erfolg. Seit Jahren warnen Künstler und Rechteverwerter davor, dass KI-Unternehmen das kreative Schaffen ganzer Generationen als kostenloses Trainingsmaterial betrachten. Das Münchner Urteil sendet nun ein klares Signal – auch in Richtung anderer KI-Konzerne: Die GEMA führt parallel ein ähnliches Verfahren gegen OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, das laut ZDFheute in erster Instanz ebenfalls verloren hatte. Suno sowie dessen Sprecher haben gegenüber ZDFheute und Bild angekündigt, das Urteil nicht zu akzeptieren und alle Optionen einschließlich einer Berufung zu prüfen.

Zur Urteilsverkündung war eigens Rockstar Peter Maffay (76) nach München gereist – und fand gegenüber Bild klare Worte für Helene Fischer und alle Kollegen, deren Werke die künstliche Intelligenz für sich vereinnahmt hatte: „KI kann nicht schwitzen, kann nicht weinen. Das ist eine humane Qualität.“ Dass Helene Fischers Texte inzwischen vom Suno-Portal selbst als urheberrechtlich geschützt blockiert werden, darf als stilles Eingeständnis gelten – und als erster kleiner Sieg für alle, die Musik noch mit Herzblut erschaffen. Übrigens: „KI lässt grüßen“: Ungewöhnliches Aussehen von Helene Fischer sorgte jüngst für einen Fan-Aufschrei. Verwendete Quellen: bild.de, zdfheute.de

Auch interessant

Kommentare

Teilen