Muss ich die Haustür nachts abschließen? Schutz vor Einbrechern birgt gleichzeitig großes Risiko
Uns auf Google folgenMuss ich nachts abschließen? Eine verriegelte Haustür schützt vor Einbrechern, kann im Brandfall aber zum Hindernis werden. Das müssen Mieter wissen.
München – Wer abends ins Bett geht, steht oft vor einer scheinbar einfachen Frage: Soll die Haustür nur ins Schloss fallen oder nachts zusätzlich abgeschlossen werden? Für den Einbruchschutz spricht einiges dafür, die Tür zu verriegeln. In einem Mehrfamilienhaus kann eine abgeschlossene Hauseingangstür jedoch zum Problem werden, wenn sie sich im Notfall nicht ohne Schlüssel von innen öffnen lässt.

Eine pauschale Antwort gibt es deshalb nicht. Bei der eigenen Wohnungs- oder Haustür rät die Polizei zum sorgfältigen Abschließen. Bei der gemeinsamen Eingangstür eines Mehrfamilienhauses müssen dagegen Einbruchschutz und eine sichere Fluchtmöglichkeit zusammen betrachtet werden.
Haustür nachts abschließen: Im Mehrfamilienhaus ist die Rechtslage nicht eindeutig
Gerichte haben die Frage unterschiedlich bewertet. Das Landgericht Frankfurt am Main hob einen Beschluss auf, nach dem die Haustür eines Mehrfamilienhauses nachts zu festgelegten Zeiten abgeschlossen werden sollte. Nach der in dem Fall vertretenen Auffassung schränkt eine verriegelte Tür die Flucht im Brandfall oder in einer anderen Notsituation erheblich ein, wenn dafür ein Schlüssel benötigt wird. Das Gericht verwies darauf, dass Menschen in einer Paniksituation nicht unbedingt an ihren Schlüssel denken oder ihn mitnehmen.
Das Amtsgericht Hannover kam dagegen zu einer anderen Einschätzung. Nach diesem Urteil können Mietvertrag oder Hausordnung vorsehen, dass die Haustür aus Sicherheitsgründen abgeschlossen wird. Der Vermieter müsse die Interessen von Einbruchschutz und Brandschutz gegeneinander abwägen.
Auf Anfrage vom Münchner Merkur von Ippen.Media stellt Dr. Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund zur Rechtslage fest: „Eine generelle Pflicht, die Haustür nachts abzuschließen, gibt es nicht.“ Die Rechtsprechung sei hierbei uneinheitlich. Allerdings müsse der Einbruchschutz mit dem Brandschutz und einer jederzeit möglichen Flucht vereinbar sein. „Eine von innen nur mit Schlüssel zu öffnende Tür ist daher problematisch“, so Hartmann.
Wohnungstür: Warum Abschließen vor Einbruch schützen kann
Für den Einbruchschutz empfehlen Polizei und Rundfunkanstalten, Türen nicht lediglich zuzuziehen. Der NDR rät, Haustüren immer zweimal abzuschließen. Auch der Bayerische Rundfunk gibt den Hinweis, die Haustür nicht nur zu schließen, sondern zweifach abzuschließen.
Der Hintergrund: Eine lediglich zugezogene Tür bietet weniger Widerstand als eine verriegelte Tür. Bei der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus gehört das Abschließen deshalb zu den grundlegenden Maßnahmen, um den Zugang zu erschweren.
Auch aus Brandschutzsicht spricht nichts gegen das Sichern der eigenen vier Wände: Auf Anfrage vom Münchner Merkur von Ippen.Media stellt Silvia Oestreicher vom Deutschen Feuerwehrverband klar: „Lediglich die Wohnungstüre selbst kann abgeschlossen werden und bietet einen entsprechenden Einbruchschutz.“
Wann die Haustür zum Hindernis wird
Gänzlich anders stellt sich die Lage bei der gemeinsamen Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses dar. „Der Treppenraum von Mehrfamilienhäusern stellt den ersten Rettungsweg aus diesen Gebäuden dar“, erklärt Oestreicher. Daher gelte unmissverständlich: „Ein Versperren (Abschließen) von Türen im Zuge von Rettungswegen ist nicht gestattet.“
Das Absperren von Haustüren in Mehrfamilienhäusern berge laut der Expertin das große Risiko, dass sich die Bewohner im Gefahrenfall nicht ins Freie retten können. „Schlüssel werden von den meisten Personen in der Aufregung oder Panik nicht mitgenommen“, warnt Oestreicher. „Die Menschen wären so in einem verrauchten Treppenraum gefangen und würden unter Umständen tödliche Verletzungen erleiden.“ Ein weiteres Problem sei der Zugang von außen: „Zudem kann die Feuerwehr schlechter in das Haus hereinkommen, auch bei einem rettungsdienstlichen Einsatz, zur technischen Hilfeleistung (Wasserschaden, Schaden am Dach durch Sturm) oder Ähnlichem.“
Rechtlich verankert ist dies auch in den Bundesländern. In Bayern regelt beispielsweise § 22 der Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB), dass Türen von Rettungswegen in Mehrfamilienhäusern in Fluchtrichtung nicht versperrt werden dürfen, solange das Gebäude genutzt wird.
Diskussion um Panikschlösser und Alternativen
Als Lösung wird häufig ein Panik- oder Antipanikschloss genannt. Es verriegelt die Tür nach außen hin, lässt sich von innen aber durch Druck auf die Klinke jederzeit ohne Schlüssel öffnen.
Dr. Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund ordnet ein: „Panik- bzw. selbstverriegelnde Schlösser können Einbruchschutz und Fluchtmöglichkeit verbinden.“ Allerdings macht sie auch deutlich: „Eine generelle Nachrüstpflicht des Vermieters besteht jedoch nicht. Ob und wer die Kosten einer konkreten Umrüstung tragen muss, hängt vom Einzelfall und dem konkreten Anlass der Maßnahme ab.“
Silvia Oestreicher vom Deutschen Feuerwehrverband ergänzt aus Sicht der Einsatzkräfte: „Eine grundsätzliche Empfehlung von Panikschlössern oder eine gesetzliche Forderung danach wird nicht unterstützt, da die normalen Schlösser (von außen mit Schlüssel, von innen mit Klinke zu öffnen) einen ausreichenden Schutz vor unberechtigtem Betreten als auch die Funktion im Fluchtfall gewährleisten.“
Was Bewohner beachten sollten
Wer in einem Einfamilienhaus oder in einer Wohnung lebt, sollte die eigene Außentür beim Verlassen nicht nur zuziehen, sondern sorgfältig verriegeln. Auch nachts empfiehlt sich dieser Einbruchschutz. Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren sollten ebenfalls geschlossen bleiben; gekippte Fenster gelten laut NDR als besonders leicht zugänglich.
Für den Notfall
In unserem Ratgeber erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu verschiedenen Notfällen, Notfall-Checklisten sowie eine Übersicht, was Sie immer zu Hause haben sollten.
Laden Sie sich den Ratgeber HIER kostenlos runter.

Bei der Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses sollten Bewohner dagegen prüfen, wie sich die Tür von innen öffnen lässt. Erfordert sie einen Schlüssel, gibt Dr. Jutta Hartmann einen klaren Rat: „Mieter sollten den Vermieter bzw. die Hausverwaltung schriftlich auf eine mögliche Gefährdung des Fluchtwegs hinweisen und Abhilfe verlangen. Entscheidend ist, dass die Haustür im Notfall ohne Schlüssel von innen geöffnet werden kann.“
Eigene Tür abschließen, Fluchtweg freihalten
Für die eigene Wohnungs- oder Haustür lautet die praktische Empfehlung: Nicht nur zuziehen, sondern abschließen. Bei der gemeinsamen Haustür im Mehrfamilienhaus ist das Abschließen per Schlüssel hingegen unzulässig, da die Flucht im Notfall ohne Hilfsmittel möglich sein muss.
Die beste Lösung ist eine Hauseingangstür, die unbefugten Zutritt von außen verhindert, sich von innen jedoch jederzeit schnell und ohne Schlüssel öffnen lässt. (Quellen: Deutscher Mieterbund, Deutscher Feuerwehrverband, NDR, eigene Recherche) (str)