Sauerlach hat 31 Millionen Euro Schulden
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Der Gemeinderat Sauerlach hat drei Jahresabschlüsse auf einmal abgesegnet. Bürgermeister Hohenleitner warnt: Das Schuldenproblem dauere noch Jahre.
Sauerlach – Sauerlach ist mit knapp 20 Millionen Euro hoch verschuldet, zumindest hat der Gemeinderat nun gleich drei Jahresabschlüsse (2023, 2024, und 2025) abgesegnet – und den neuen Rathauschef Michael Hohenleitner (CSU) gleichzeitig entlastet. Immerhin: Das vergangene Jahr schloss mit knapp sechs Millionen Euro Überschuss ab, der allerdings nur durch einen Grundstücksverkauf an die SWM möglich geworden war. Ansonsten bleibt die Lage angespannt, denn zusammen mit den Verpflichtungen für dieses Jahr, hat Sauerlach derzeit „Zahlungsverpflichtungen“ von rund 31 Millionen Euro, wie Markus Hoffmann (CSU) vorrechnete – ein „Weiter so“ sei nicht möglich. „Die Gemeinde muss wieder in die schwarzen Zahlen zurück.“
Götz von Borries (UBV) plädierte für mehr „Ansiedlung von interessanten Unternehmen“. Allerdings sei die Kommune auch durch steigende Abgaben an Kreis und Bezirk in den vergangenen Jahren immer stärker belastet worden. „Ein bundesweites Problem.“ Josef Ücker (CSU) forderte hingegen, „nicht nur die Einnahmen sondern auch die Ausgaben im Blick“ zu haben. Bürgermeister Hohenleitner mahnte zu Geduld: „Das Problem bekommen wir nicht in ein paar Monaten in den Griff. Das dauert Jahre.“
Wie aber kann ein Bürgermeister für einen Haushalt entlastet werden, den er gar nicht zu verantworten hat? Hohenleitner erklärt hier schriftlich auf Anfrage: „Dass ein nachfolgender Bürgermeister den Jahresabschluss für einen Zeitraum verantworten muss, in dem er noch gar nicht im Amt war, liegt an einem zentralen Prinzip des Verwaltungsrechts: der Verantwortung des Amtes, nicht der Person. Ein Bürgermeister unterschreibt den Jahresabschluss nicht als Privatperson, sondern in seiner Funktion als Gemeinde-Organ, also als Leiter der Gemeindeverwaltung.“
Scheidet ein Bürgermeister aus dem Amt, „gehen alle laufenden Amtspflichten nahtlos auf den Nachfolger über“. Dazu gehöre auch die gesetzliche Pflicht, offene Haushaltsrechnungen oder Jahresabschlüsse aufzustellen, zu unterzeichnen und dem Gemeinderat vorzulegen. „Der Jahresabschluss wird von der Kämmerei (der Finanzabteilung der Gemeinde) sachlich und rechnerisch erarbeitet. Die Mitarbeiter der Verwaltung bürgen mit ihrer Facharbeit für die Richtigkeit der Zahlen.“
Der neue Bürgermeister übernehme mit seiner Unterschrift die formelle Verantwortung dafür, dass die Verwaltung diesen Abschluss nach den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß erstellt hat. „Es gilt der Grundsatz: Verantwortung ja, Schuld nein.“ Der Nachfolger zeichne dafür verantwortlich, dass der Abschluss dem Gemeinderat zur Feststellung zugeleitet werde. „Er haftet jedoch nicht persönlich oder disziplinarisch für politische Fehlentscheidungen, Misswirtschaft oder Haushaltsüberschreitungen des Vorgängers.“