Waschanlage demoliert Mercedes: Ehepaar sitzt auf 8500 Euro Kosten
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Ein Gutachten bestätigt, dass ein Defekt der Waschanlage den SUV beschädigte. Die Versicherung der Tankstelle zahlt trotzdem nicht.
Landkreis – Kostspielige Folgen hat der Besuch einer Waschanlage an einer Miesbacher Tankstelle für ein Ehepaar aus Tegernsee. Vor mittlerweile drei Jahren wurde dort der Mercedes von Bernhard und Monika Hüttenmeister beschädigt. Ein richterliches Gutachten bestätigt, dass eine Störung oder ein Defekt der Waschanlage „mit hoher Wahrscheinlichkeit ursächlich“ für die Schäden am SUV war. Offenbar reicht dieser Umstand nicht aus, dass der Schaden durch die Versicherung der Tankstelle auch reguliert wird.
Waschanlage demoliert Mercedes: Ehepaar aus Tegernsee sitzt auf 8500 Euro Kosten
Bernhard Hüttenmeister schildert unserer Zeitung den Unfall, der sich am 22. August 2023 ereignete: „Meine Frau ist an diesem Tag wie gewohnt in die Waschanlage einer Tankstelle in Miesbach eingefahren.“ Dann sei plötzlich die Querwalze oberhalb des Hecks stehen geblieben. Monika Hüttenmeister griff zum Handy und rief ihren Ehemann an, der am Telefon alles mitverfolgte. Der hinzugerufene Mitarbeiter der Tankstelle habe die Situation begutachtet und gesagt, dass so etwas öfter passiert. Dann habe er an der Anlage einen Schalter gedrückt. Die Walze sei nach unten gegangen, auf der Heckscheibe stehen geblieben und habe selbige eingedrückt und das Heck beschädigt. „Er hat dann die Chefin dazugeholt, die sich den Schaden angeschaut hat“, berichtet der heute 78-Jährige. Anschließend habe die Chefin Monika Hüttenmeister aus der Waschanlage gelotst. „Sie hat meine Frau beruhigt, es sei kein Problem, da sie ja für solche Fälle versichert sei.“
Um den Schaden begutachten zu lassen, suchten die Hüttenmeisters eine Autowerkstatt auf. Dort riet man ihnen aufgrund schlechter Erfahrungen mit solchen Fällen zu einem Gutachter und einem Rechtsanwalt. Im Februar 2025 kam es dann zur Gerichtsverhandlung. Der Streitwert war vom Gericht auf 5340 Euro festgesetzt worden. Damit lag die Zuständigkeit beim Landgericht München.
Das sagt der ADAC
Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) informiert auf seiner Webseite umfassend zu diesem Thema. So sollten Autofahrer ihr Fahrzeug vor der Einfahrt in die Waschanlage und sofort danach auf Schäden kontrollieren, lautet die vorbeugende Empfehlung des Clubs. Schäden sollten dem Betreiber umgehend gemeldet und eine schriftliche Bestätigung eingefordert werden.
Bei Streit mit dem Waschanlagen-Betreiber können sich Verbraucherinnen und Verbraucher laut ADAC an das Zentrum für Schlichtung in Kehl am Rhein wenden. In dem Verfahren wird versucht, eine Einigung zwischen den Konfliktparteien zu erzielen. „Es ist kostenfrei und daher eine gute Alternative zum ,offiziellen‘ Rechtsstreit.“
Waschanlagenbetreiber und Kunden würden sich oftmals vor Gericht wiedersehen, so der ADAC-Jurist Stefan Bergmann. Aufgeführt sind auf der Homepage auch Gerichtsurteile zu Haftungsfragen. So musste der Betreiber einer Waschanlage beispielsweise keine Haftung für Schäden durch einen defekten Sensor des Trocknungsbügels übernehmen. Zu diesem Schluss kam das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Jahr 2017.
Aber: Es gibt auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2024, der zugunsten des Klägers entschieden hat. An einem Land Rover war während des Waschvorgangs der zur serienmäßigen Fahrzeugausstattung gehörende Heckspoiler abgerissen worden. Nachzulesen ist dieser Fall auf der Webseite des Bundesgerichtshofs.
„Dabei musste ich zuerst das Eigentum an meinem beschädigten Auto nachweisen“, schildert Bernhard Hüttemeister. Er hatte den Wagen von seinem Sohn gekauft. Dieser musste als Zeuge aus dem Harz anreisen und aussagen. Anschließend sei durch Zeugenaussagen von Monika Hüttenmeister (heute 73) und dem Mitarbeiter der Tankstelle der Ablauf des Unfalls bestätigt worden. „Auf Anraten meines Anwalts habe ich einen Vergleich angeboten, um die Sache schnell zu beenden“, berichtet der Tegernseer. Auch weil die Richterin auf die Prozessfreudigkeit der Kanzlei der Gegenseite hingewiesen habe. Doch dieses Angebot sei vom Beklagten abgelehnt worden. An einem weiteren Verhandlungstag im Oktober 2025 seien die Chefin und Ehefrau des Tankstellenbetreibers sowie ein Servicetechniker der Waschanlage als Zeugen vernommen worden.
Im Dezember 2025 erging auf Antrag der Beklagten-Anwälte der Beschluss, ein Sachverständigengutachten zu erstellen. Das Ergebnis lag im Juni dieses Jahres vor. Laut Hüttenmeister kommt der Sachverständige darin unter anderem zu der Erkenntnis, dass „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ feststeht, dass „das Klägerfahrzeug im Rahmen des Waschvorgangs beschädigt wurde“. Eine Störung oder ein Defekt der Waschanlage sei „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ dafür die Ursache. Die Waschanlage habe „nicht mangelfrei gearbeitet und auch nicht vollständig dem Stand der Technik und allen Sicherheitsvorschriften entsprochen“. Bernhard Hüttenmeister sah sich endlich am Ziel. „Ich hatte gehofft, dass damit alle Zweifel beseitigt seien“, sagt er. Die Gegenseite sah das offenbar anders. Sie beantragte die ergänzende schriftliche Beantwortung von 16 Fragen durch den Gutachter.
Der Mercedes wurde zwischenzeitlich repariert. Die reinen Reparaturkosten betrugen 3101 Euro. Aber: Inzwischen sind laut Hüttenmeister Kosten in Höhe von etwa 15.000 Euro aufgelaufen. „Von unserer Seite sind das über 8500 Euro, beim Beklagten werden es über 9000 Euro sein“, schätzt der 78-Jährige. „Wir können das Ganze immer noch nicht wirklich realisieren.“
Die Versicherung der Tankstelle gibt sich zugeknöpft auf Nachfrage unserer Zeitung. „Wir haben Verständnis für das Interesse an diesem Thema“, teilt eine Pressesprecherin schriftlich mit. „Da der Sachverhalt Gegenstand eines laufenden Verfahrens ist, können wir aktuell keine weiteren Auskünfte dazu geben.“