AfD-Chef Siegmund will Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt werden: So läuft die Wahl ab
Uns auf Google folgenSiegmund greift nach der Landtagswahl nach dem Ministerpräsidentenamt in Sachsen-Anhalt. Doch der Weg dahin hat es in sich. So gestaltet er sich für den AfD-Mann.
Magdeburg – Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt (6. September) hatte sich die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund 43,8 Prozent der Stimmen und damit 39 Sitze im Landtag gesichert – für die absolute Mehrheit wären 42 der 83 Sitze erforderlich gewesen. Nach dem ersten Landtagswahlsieg einer rechtsgerichteten Partei seit dem Zweiten Weltkrieg könnte nun die nächste historische Zäsur bevorstehen. Erstmals könnte mit Siegmund ein AfD-Politiker das Amt des Ministerpräsidenten eines Landtags bekleiden. Am Dienstag, 29. September, kündigte Siegmund nach einer Fraktionssitzung in Magdeburg an, sich im Dezember als Ministerpräsident zur Wahl stellen zu wollen.

Wenn alles so ablaufe wie aktuell geplant, werde die künftige Regierung Sachsen-Anhalts „keine klassische Minderheitsregierung werden“, berichtete der Spiegel unter Berufung auf Fraktionskreise. „Wir sind weiterhin in konstruktiven Gesprächen mit einer anderen Landtagsfraktion und mit einzelnen anderen Abgeordneten dieses Landtages anderer Fraktionen“, sagte Siegmund demnach weiter. Um wen es sich dabei handelt, ließ der AfD-Politiker jedoch offen. Auf dem Weg zum Ministerpräsidenten müssten Siegmund und seine Partei ohnehin noch einige verfassungsrechtliche Schritte bewältigen. Welche sind das, und wie läuft die Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt ab?
Ministerpräsidenten-Wahl geht die Konstituierung des Landtags und die Wahl des Landtagspräsidenten voraus
Zunächst einmal muss sich der neue Landtag Sachsen-Anhalts konstituieren und im Anschluss daran seine Arbeit aufnehmen. Artikel 45 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts zufolge muss dies spätestens dreißig Tage nach der Wahl stattfinden – also am 6. Oktober. Landtagspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) kündigte an, die 30‑Tage-Frist ausreizen zu wollen. Weil Schellenberger selbst dem neuen Landtag nicht mehr angehört, wird die Leitung der ersten Sitzung von der Alterspräsidentin übernommen: in diesem Fall Eva von Angern (Linke).
Unter von Angerns Leitung wird dann der neue Landtagspräsident gewählt. Die Geschäftsordnung des Landtags legt in Paragraf 4 fest, dass die stärkste Fraktion einen Kandidaten vorschlägt. Die AfD nominierte hierfür Tobias Rausch, den parlamentarischen Geschäftsführer der bisherigen AfD‑Fraktion. Das BSW hat bereits angekündigt, für einen geeigneten AfD-Kandidaten stimmen zu wollen. Damit hat Rausch gute Chancen auf das Amt.
Nach der konstituierenden Sitzung des Landtags und der Wahl des Landtagspräsidenten ist der Weg für die Ministerpräsidentenwahl geebnet. Dies ist im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht an eine Frist gekoppelt, womit der von Siegmund geäußerte Termin im Dezember denkbar wäre. Bis zur Wahl des neuen Ministerpräsidenten bekleidet laut Artikel 71 der Landesverfassung weiterhin Sven Schulze (CDU) das Amt.
Zunächst sind zur Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt maximal drei Wahlgänge vorgesehen
Der Tagesschau zufolge ist es für die Ministerpräsidentenwahl üblich, dass die Wahl nach Abschluss von Koalitionsgesprächen auf die Tagesordnung gesetzt wird. Denkbar ist aber auch, dass eine Gruppe von Abgeordneten vor Abschluss der Regierungsbildung beantragt, die Wahl auf die Tagesordnung zu setzen. Artikel 65 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts zufolge wird der Ministerpräsident anschließend „vom Landtag ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt“. Das erhöht das Potenzial für Abweichler, was bei einem voraussichtlich knappen Szenario wie diesem das Zünglein an der Waage sein könnte.
Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten bekommt, also eine absolute Mehrheit von mindestens 42 Stimmen. Erhält kein Kandidat diese Mehrheit, muss innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Wahlgang stattfinden. Auch hier ist gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten bekommt.
Kann sich auch hier kein Kandidat durchsetzen, folgt ein in Deutschland unüblicher Zwischenschritt: Der Landtag muss innerhalb von 14 Tagen über eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode, sprich die Auflösung des Landtags und potenzielle Neuwahlen abstimmen. Auch hierfür wäre eine absolute Mehrheit nötig.
Möglicher dritter Wahlgang der Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt: Regeln ändern sich
Wird diese nicht beschlossen, findet laut Landesverfassung „unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt“. Im dritten Wahlgang sind die Regeln dann andere: Dort wird der Kandidat Ministerpräsident, der laut Landesverfassung Sachsen-Anhalts „die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält“. Dies bedeutet, wie die Landtagsverwaltung als Antwort auf eine Rückfrage von Focus online formuliert: „Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält“.
Einen dritten Wahlgang gab es in Sachsen-Anhalt bereits 1994, als Reinhard Höppner von der SPD gegen Christoph Bergner von der CDU antrat. Auf dem Stimmzettel stand damals nur „Enthaltung“ und keine Nein-Option, was manche Juristen bis heute für verfassungswidrig halten. Letztlich obliegt die Ausgestaltung der Stimmzettel dem Landtagspräsidenten – sollte das Amt in AfD‑Hand geraten, liegt damit eine für Siegmund günstige Auslegung nahe. Dies könnte aber seitens der anderen Fraktionen mit einem Gang vor das Landesverfassungsgericht angezweifelt werden.
Sollte auch im dritten Wahlgang kein Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt gewählt werden, sind die Optionen limitiert. Denkbar wären zusätzliche Wahlgänge, die in der Landesverfassung aber nicht explizit benannt werden. Eine Auflösung des Landtags und Neuwahlen würden dann aber auf sich warten lassen müssen. Denn in Artikel 60 der Landesverfassung heißt es, ein entsprechender Antrag „darf frühestens sechs Monate nach Beginn der Wahlperiode und muss von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Landtags gestellt werden.“ Ein entsprechender Beschluss könnte also frühestens am 6. April 2027 möglich werden. (Verwendete Quellen: Landesverfassung Sachsen-Anhalt, Spiegel, Tagesschau, Focus Online)