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Erstickungsgefahr im Kinderzimmer: Verbraucherschützer warnen vor „Squishy Dumplings“

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Ein Squishy Dumpling
Squishy Dumplings sind ein beliebtes Spielzeug – doch Verbraucherschützer warnen vor Gefahren für Kinder. (Symbolbild) © Funke Foto Services/Imago

Auf den ersten Blick süß und völlig harmlos: Squishy Dumplings begeistern Kinder weltweit. Ein genauerer Blick auf die Spielzeuge sorgt jedoch für Sorge bei Eltern.

Kassel – Knuffig, knetbar und auf Social Media omnipräsent: „Squishy Dumplings“ sind putzig aussehende Spielzeug-Dampfnudeln und -Teigtaschen. Sie gehören aktuell zu den gefragtesten Sammelobjekten in Kinderzimmern. Umso brisanter ist eine aktuelle Häufung von Warnmeldungen: Das europäische Schnellwarnsystem Safety Gate, über das Behörden gefährliche Non-Food-Produkte melden, listet derzeit gleich mehrere Squishy-Dumplings auf – wegen Erstickungsgefahr, aber auch wegen bedenklicher Schadstoffe.

Betroffen sind laut Safety Gate unter anderem Produkte mit den Namen Steamed Bun, Squishy Dumpling, Squishy Fidget Fun, Squeezy Dumplings und Happy Buns. Wer im Warnportal nach dem Stichwort „Dumpling“ sucht, findet die beanstandeten Artikel samt Fotos. In einer der Warnungen heißt es: „Kleinteile (ein kleines Stück der rosa Teigtasche) können sich leicht lösen. Ein kleines Kind könnte diese in den Mund nehmen und daran ersticken.“

Britische Verbraucherschützer finden zu hohe Benzolkonzentration

Britische Verbraucherschützer wiesen in den Quetschspielzeugen sogar den krebserregenden Stoff Benzol nach. Unter der Safety-Gate-Alarm-Nummer SR/02027/26 heißt es: „Das Produkt weist eine zu hohe Benzolkonzentration auf. Benzol ist mutagen und krebserregend. Der Kontakt mit größeren Mengen kann zudem ein Brennen im gesamten Verdauungstrakt sowie Hautreizungen verursachen.“

Sandfüllungen können mit Asbest belastet sein

Ein zusätzliches Risiko steckt laut Stiftung Warentest oft im Inneren der Spielzeuge: Sie sind je nach Produkt mit Gel, Schaumstoff, Flüssigkeiten, Pulver, Wasserperlen oder Sand gefüllt – erkennbar ist das über die Verpackung meist nicht. Sandgefülltes Spielzeug musste demnach in den vergangenen Monaten bereits mehrfach zurückgerufen werden, weil es mit Asbest belastet war.

Beim Kauf von Spielzeug raten die Verbraucherzentralen generell zum GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“): Es bestätigt, dass ein Produkt von unabhängiger Stelle auf Sicherheit und Schadstoffe geprüft wurde. Das CE-Zeichen dagegen ist kein Prüfsiegel, sondern lediglich eine Erklärung des Herstellers selbst – und bietet laut den Verbraucherzentralen bei Spielzeug keine echte Sicherheit, auch wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Speziell bei günstigen No-Name-Produkten aus weichem Plastik mahnen die Verbraucherzentralen zur Vorsicht: Squishies tauchten in der Vergangenheit wiederholt in Warnmeldungen auf, weil sie Chemikalien enthielten, die Nervensystem oder Leber schädigen oder die Schleimhäute reizen können. Wer sichergehen will, achtet auf den Hinweis „PVC-frei“ auf der Verpackung. (Quellen: verbraucherzentrale.de, Stiftung Warentest, ec.europa.eu, eigene Recherche) (seop)

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