Aus Angst vor Eskalation? Jobcenter setzt für Koran-Vorleser Regeln aus
Uns auf Google folgen563 Euro im Monat, aber offenbar jahrelang kaum Arbeitsvermittlung: Interne Akten zeigen, warum das Jobcenter bei Amer G. zurückwich.
Ein Jobcenter setzt die reguläre Arbeitsvermittlung eines Bürgergeld-Empfängers offenbar jahrelang weitgehend aus – aus Sorge vor möglichen Gefahrensituationen. Im Mittelpunkt steht Amer G., der in Witten seit Jahren öffentlich Koranverse vorträgt und dafür immer wieder Ärger mit Behörden hatte.
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Dieser Artikel entstand in Kooperation mit Markt und Mittelstand.
Nach Recherchen der „Bild“ erhält er vom Jobcenter des Ennepe-Ruhr-Kreises monatlich 563 Euro Grundsicherung. Bewerbungsnachweise, Maßnahmen und reguläre Vermittlung spielten bei ihm offenbar kaum noch eine Rolle. Nun überprüft die Kreisverwaltung den Fall – und spricht selbst von einem nach bisherigem Erkenntnisstand fehlerhaften Vorgehen.

Der Mann ist in Witten kein Unbekannter: Amer G. zieht seit Jahren durch die Stadt und trägt öffentlich Koranverse vor. Mitunter macht er das so früh am Morgen und so laut, dass sich Anwohner beschwerten und die Behörden einschreiten. Jetzt bekommt der Fall eine bundesweite Dimension.
"Gefahrensituationen nicht provozieren“: Der Satz, der den Fall erklärt
Mit der Zahlung von 563 Eurp Grundsicherung allein ist es nicht getan. Dazukommt ein interner Vermerk vom 7. August 2023: Eine Arbeitsvermittlung, steht da, erscheine aufgrund des „Hintergrunds“ des Mannes nicht möglich. Dann folgt der Satz: „Potenzielle Gefahrensituationen sollen nicht provoziert werden.“ G. wurde seither als „aktivierungsbefreiter“ Hilfsempfänger geführt. Eine neuere Akte weist eine „Nicht-Aktivierungsphase“ bis zum 7. Dezember 2026 aus und bezeichnet ihn als „konzeptionell zurückgestellten Kunden“.
Was bürokratisch klingt, hat praktische Folgen: G. wird nicht mehr regulär zu Vermittlungsterminen eingeladen. Maßnahmen und Stellenangebote entfallen bislang – ein Vorgehen von der die Behörde jetzt nach Bekannwerden des Falls abrückt. Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher des Ennepe-Ruhr-Kreises: Es seien „Indizien für fehlerhaftes Verhalten erkennbar geworden“.
Die Kreisverwaltung überprüfe „die damaligen Entscheidungen“. Sicherheitsbedenken müssten ernst genommen werden. Sie dürften jedoch nicht „ohne regelmäßige Überprüfung und sehr detaillierten Blick auf den Einzelfall zu einer längerfristigen Herausnahme aus der regulären Betreuung führen“. Der Behörde räumt in einer Mitteilung ein, dass der Eindruck, „unangemessenes oder aggressives Verhalten könne dazu führen, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht konsequent angewandt werden“, fatal sei.
Die Kreisbehörde spielt damit auch auf die Vorgeschichte des Falls an: Bereits im Mai 2023 soll sich G.s Bewährungshelfer beim Jobcenter gemeldet und darum gebeten haben, den Mann nicht zu „provozieren“. Ein Integrationscoach soll zunächst darauf hingewiesen haben, dass die Rechtslage ein solches Vorgehen nicht vorsehe. Nach Rücksprache mit der Teamleitung wurde G. später dennoch zurückgestellt. Auch die familiäre Situation findet sich in den Akten. Danach lebten seine Frau und die gemeinsamen Kinder 2020 in einem Frauenhaus. Für den Ehemann bestand eine Auskunftssperre über ihren Aufenthaltsort.
Ministerium: So etwas sieht das Gesetz nicht vor
Dass das Jobcenter nun den Fall nun aufarbeitet und bereits den Eindruck von Fehlern einräumt, liegt auch an der Reaktion des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums: Es stellte klar, es sei rechtswidrig und gesetzlich nicht vorgesehen, einen Menschen allein wegen eines möglichen Gefährdungspotenzials aus der aktiven Arbeitsvermittlung herauszunehmen. Ähnlich argumentiert die Bundesagentur für Arbeit. Eine solche Ausnahme sei bei den von ihr gemeinsam mit Kommunen betriebenen Jobcentern nicht vorgesehen.
Koran-Rezitationen, Beschwerden, Behörden: Der Konflikt schwelt seit Jahren
Die Vorgeschichte reicht über das Jobcenter hinaus. Regionale Medien berichten seit längerem über Beschwerden von Wittener Bürgern wegen G.s öffentlicher Koran-Rezitationen. Die WAZ berichtete über hohe Geldforderungen beziehungsweise Sanktionen der Stadt wegen seiner Auftritte. Das Portal NIUS griff den Fall im August erneut auf und berichtete über Rezitationen bereits in den frühen Morgenstunden. G. selbst sieht nach Darstellung des Mediums in seinen öffentlichen Koran-Lesungen kein Fehlverhalten.
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Wenn Sicherheit Regeln verdrängt: Das eigentliche Problem des Falls
Der Fall wirft damit eine Frage auf, die über Witten hinausreicht: Wie weit darf der Staat beim Schutz seiner Beschäftigten gehen? Dass Mitarbeiter eines Jobcenters vor möglichen Übergriffen geschützt werden müssen, steht außer Frage. Wenn daraus aber folgt, dass für einen einzelnen Leistungsbezieher zentrale Regeln der Arbeitsvermittlung faktisch nicht mehr gelten, entsteht ein Problem: Der Staat schützt dann zwar seine Mitarbeiter, setzt aber seine eigenen Regeln nicht mehr durch.