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Riester Rente: Alle wichtigen Informationen im Überblick

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Die Riester-Rente soll Rentner vor Geldmangel im Alter schützen. Seit 2002 können Beschäftigte und auch Beamte mit Zuschüssen vom Staat schon mit geringen monatlichen Sparraten eine zusätzliche Altersvorsorge schaffen.

Berlin – Wer die Riester-Rente nutzt, kann durch eigene Sparleistung seine Altersrente aufstocken. Zusätzlich winken Vorteile bei der Steuererklärung, das macht das Modell doppelt attraktiv. Eingeführt wurde diese zusätzliche Versicherung im Zuge der Rentenreform 2001. Damit der Rentenausgleich nicht zu Geldmangel im Alter führt, können Beschäftigte mit staatlicher Unterstützung selbst aktiv werden. (Verfolgen Sie unsere Wirtschaftsberichterstattung auf unserer LinkedIn-Unternehmensseite und diskutieren Sie mit.)

Riester-Rente für Beschäftigte und Beamte: Freibeträge in der Steuererklärung nutzen

Die Riester-Rente soll Altersarmut verhindern
Die Riester-Rente soll Altersarmut verhindern © Jens Büttner / dpa-Zentralbild/dpa

Die Riester-Rente ist benannt nach dem früheren Bundesminister für Arbeit und Soziales, Walter Riester. Beanspruchen können sie nach dem Willen der Bundesregierung in Berlin grundsätzlich zunächst alle Beschäftigten, auch Beamte können ihre Altersbezüge damit aufstocken. Das Konzept, das dahinter steckt, ist einfach und funktioniert ähnlich wie bei einer Lebensversicherung. Auch die Abwicklung geschieht über einen privatwirtschaftlichen Versicherer. Die Riester-Rente hält drei verschiedene Vorteile parat:

  • Die sogenannte Grundzulage in Höhe von 175 Euro ist ein jährlicher Zuschuss vom Staat für jeden Versicherten.
  • Eine Kinderzulage von jährlich 185 oder 300 Euro, je nach Geburtsjahrgang der Kinder, erhält immer der Elternteil, der auch kindergeldberechtigt ist.
  • Den Berufseinsteigerbonus erhalten einmalig Versicherte, die bei Abschluss ihres Riester-Vertrags jünger als 25 Jahre sind.

Diese Zuschüsse beantragt nicht der Versicherte, sondern der Versicherer, der als Mittler tätig wird. Dazu muss alljährlich oder dauerhaft eine Vollmacht ausgestellt werden, die den Versicherer befähigen, diese Aufgabe wahrzunehmen. Auch die eingezahlten Beträge können Riester-Versicherte in ihrer Steuererklärung anführen und so weiteres Geld sparen. Bis zu 2.100 Euro jährlich sind absetzbar.

Riester-Rente: Varianten und Umwandlung

Nicht nur die Versicherer, die mit der Abwicklung betraut sind, auch die Formen der Geldanlage unterscheiden sich erheblich. Wer „riestern“ will, kann auf folgende Modelle zurückgreifen:

  • Die konventionelle Riester-Rente bietet eine hohe Sicherheit hinsichtlich der später ausgezahlten Beträge. Das eingezahlte Kapital wird vom Versicherer jedoch nicht in Anlagen mit höheren Renditepotenzialen investiert.
  • Bei einer fondsgebundenen Riester-Rente ist der Versicherer hinsichtlich der Investition der ihm anvertrauten Beträge freier. Unter Umständen fällt die spätere Rente dadurch höher aus.
  • Populär ist der Wohn-Riester, der bei der Abzahlung eines Baukredits oder Bausparvertrags hilft, sofern der Versicherte die Immobilie in Eigenbedarf für eine bestimmte Zeit nutzt.
  • Seltener sind Riester-Fondssparpläne, die bestimmte Sonderbedingungen erfordern, etwa ein Wertpapierdepot. Die Versteuerung der Erträge ist verglichen mit anderen Modellen weniger günstig.
  • Auch der Riester-Banksparplan ist selten geworden, bedingt durch die anhaltenden Niedrigzinsen.

Interessant zu wissen ist, dass die Riester-Rente im Zuge einer Umwandlung beispielsweise von einem konventionellen Riester-Vertrag zum Wohn-Riester werden kann, sofern dies gewünscht ist. Auch die Auszahlung von bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag ist möglich, der Rest wird dann in monatlichen Raten gemäß der getroffenen Vereinbarung ausgezahlt.

Riester-Rente: Kosten in der Kritik

Für bestimmte Personengruppen, die im Alter mit Einbußen rechnen müssten, sind Riester-Verträge unter Umständen eine sehr sinnvolle Vorsorge – beispielsweise für Geringverdiener, Familien oder Alleinerziehende mit mehreren Kindern, aber auch Alleinstehende mit gutem Einkommen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass man vor Abschluss einer Riester-Rente genau auf die Kosten schauen sollte.

Riester-Rente bei Erwerbsminderung

Bereits seit 2008 können Beschäftigte, bei denen eine Erwerbsminderung vorliegt, ebenfalls Riester-Rente beantragen oder aber einen vor der Erwerbsminderung abgeschlossenen Riester-Vertrag weiter besparen und damit ihre Altersversorgung privat verbessern. Dies gilt jedoch mit Einschränkungen, denn von dieser Option können nur Personen Gebrauch machen, bei denen eine volle Erwerbsminderung vorliegt, die also maximal drei Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen können. Und natürlich müssen Interessenten, die in dieser Situation einen Neuantrag stellen, bereits vor der Frührente Riester-berechtigt gewesen sein, das heißt, sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Empfänger von Krankengeld beziehungsweise Arbeitslosengeld I oder II gewesen sein.

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