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Merz-Regierung sucht Kompromiss bei Rente nach 45 Beitragsjahren – doch alle Auswege haben einen Haken

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Union und SPD ringen weiter um ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Das Aus der sogenannten „Rente mit 63“ ist jedoch umstritten.

Berlin – Viereinhalb Jahrzehnte ackern und in die Rentenversicherung einzahlen, um schon deutlich vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter den Ruhestand anzutreten: Das ist das Versprechen der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren – im Volksmund auch bekannt als Rente mit 63. Nach Plänen der Merz-Regierung und der von ihr eingesetzten Rentenkommission soll die Altersrente für besonders langjährig Versicherte eigentlich abgeschafft werden.

Rente Brief der Rentenversicherung DRV Bundeskanzler Friedrich Merz Rentenreform
Nach den ernüchternden Ergebnissen der Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern keimen auch innerhalb der Merz-Regierung Stimmen auf, bei geplanten Reformen zurückzurudern. Unter anderem bei der Rente. (Collage) © Fernando Gutierrez-Juarez/Michael Brandt/dpa

Doch vor allem die jüngsten Wahlergebnisse auf Länderebene haben die hitzige Debatte um die Abschaffung neu angefacht. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beharrt auf den Reformen. Doch innerhalb der Koalition rumort es offenbar. Sieben von 16 Ministerpräsidenten, darunter auch vier Ost-Länderchefs aus CDU und SPD, sprechen sich gegen die Abschaffung aus. SPD-Parteichef Lars Klingbeil will „an der einen oder anderen Stelle“ nachverhandeln. Auch CSU-Chef Markus Söder plädiert für einen „Gerechtigkeitscheck“, sagt aber auch, dass „die grundsätzliche Linie“ beibehalten werden müsse.

Debatte um abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren – Härtefallregelungen schwer umsetzbar

Doch welche Kompromisse bleiben der Koalition konkret? Laut Wirtschaftswoche werden in Berlin drei mögliche Auswege verhandelt. Zum einen könnten künftig schlicht mehr Beitragsjahre verlangt werden. Statt 45 könnten künftig 46 oder 47 Beitragsjahre nötig sein. Alternativ sollen weniger Erziehungszeiten angerechnet werden. Ökonom Martin Werding von der Rentenkommission warnt: Das treffe vorwiegend Frauen und mache die Regelung „noch ungerechter“.

Warum also nicht nach Art des Berufs differenzieren? Wer jahrzehntelang harter körperlicher Arbeit nachgeht, soll ohne Abschlag weiterhin früher in Rente gehen können. Doch schon jetzt nutze die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren überhaupt nicht den Menschen, für die sie gedacht gewesen sei: Der Dachdecker zahle gewissermaßen für den früheren Ruhestand „gut situierter Facharbeiter“, sagte Rentenkommissionschefin Constanze Janda jüngst dem Tagesspiegel. Gestützt wird diese Aussage auch von einer Studie der Bertelsmann Stiftung, die beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Auftrag gegeben wurde.

Auch andere Fachleute, darunter die IW‑Ökonomin Ruth Schüler, halten solche Härtefallregelungen für schwer umsetzbar. Arbeitende könnten etwa trotz gesundheitlicher Probleme in bestimmten Berufen bleiben, weil es Aussicht auf einen früheren Renteneintritt gebe. „Zielgenau wäre einzig eine Härtefallregelung mit individueller Gesundheitsprüfung, wie sie die Rentenkommission empfohlen hat“, wird Kommissionsmitglied und Wirtschaftsweiser Werding von der Wirtschaftswoche zitiert.

Übergangsfrist bei Abschaffung der Rente mit 63 - „Auch eine Gerechtigkeitsfrage“

Ein weiterer Punkt, der rege diskutiert wird, ist eine mehr oder weniger lange Übergangsfrist, um die Auswirkungen einer abgeschafften Rente mit 63 abzufedern. „Viele haben ihren Renteneintritt schon geplant. Deswegen kann man die Rente nach 45 Beitragsjahren nicht einfach abschaffen, sondern wir brauchen mindestens eine ausreichende Übergangszeit und auch eine echte Ersatzlösung für gesundheitlich belastete Ältere“, sagt die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Verena Bentele, der Deutschen Presse-Agentur.

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Schon im Reformvorschlag der Rentenkommission waren Vertrauensschutz und Übergangsfristen sowie ein „vereinfachter Zugang zur Rente“ für jene, die nicht mehr arbeiten können, vorgesehen. Später auch zugesichert durch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD): „Es wird einen Vertrauensschutz geben, darauf können sich alle verlassen.“ Mehrmals im Gespräch war etwa ein Zeitraum von fünf Jahren. Doch laut Werding drängt die Zeit: „Wenn wir nichts tun, steigen die Sozialabgaben von heute 42,3 auf 50 Prozent im Jahr 2040 und 54 Prozent im Jahr 2050“, sagte der Wirtschaftsweise im Juli zur Rheinischen Post. Laut dem Experten reiche eine Übergangsfrist von maximal drei Jahren.

Man erhofft sich durch das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren große Einsparungen. Laut der DIW-Studie spare eine vollständige Abschaffung der abschlagsfreien Rente bis zu zehn Milliarden Euro pro Rentnerjahrgang und erhalte rund 125.000 Arbeitskräfte. Dementsprechend vehement pocht man seitens der Wirtschaft auf ein Vorantreiben der Rentenreformen. „Das ist nicht nur eine Finanzierungs-, sondern auch eine Gerechtigkeitsfrage“, schreiben die Präsidenten der Arbeitgeberverbände (BDA) und des Industrieverbands BDI, Rainer Dulger und Peter Leibinger, in einem Gastbeitrag im Handelsblatt.

Kommissionschefin Janda bläst in dasselbe Horn und fordert weiterhin die Abschaffung: „Sie ist wirklich zentral, weil diese Rentenart jedes Jahr Kosten in Milliardenhöhe mit sich bringt und das Geld dringend anderweitig gebraucht wird.“

Abschlagsfreie Rente ab 63 schon jetzt für viele Neurentner nicht mehr möglich

Fakt ist aber auch: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren im Alter von 63 Jahren gilt nicht für Jahrgänge, die nach 1953 geboren wurden, für die viel mehr von einer Rente ab 64 die Rede sein kann. Aufgrund der schrittweisen Anhebung des Rentenalters können etwa Personen des Geburtsjahrgangs 1964 und fortfolgend nach 45 Jahren erst mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Dagegen ist es derzeit weiterhin möglich, die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren anzutreten, allerdings mit Abschlägen. Wie die Bundesregierung informiert, kommen auf jeden Monat, den Arbeitnehmende vorzeitig in Rente gehen, 0,3 Prozent an Abzügen – und das dauerhaft. Doch auch bei dieser Rentenform werden offenbar einschneidende Änderungen diskutiert. (Quellen: dpa, Wirtschafstwoche, Handelsblatt, Rheinische Post, Bundesregierung, Bertelsmann Stiftunf) (jm)

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